Nach dem Stopp eines Flugzeugs in Frankreich wegen des Verdachts auf Menschenhandel hat die französische Polizei am Freitag zwei Verdächtige verhört. Die beiden festgenommenen Männer hätten sich unter den Passagieren befunden, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag in Paris mit. Die Identität der 303 Passagiere und des Kabinenpersonals würden derzeit überprüft ebenso wie die Umstände ihres Transports und der Zweck ihrer Reise.
Nach Informationen aus Ermittlerkreisen befanden sich an Bord der Maschine auch Minderjährige.
Die französische Justiz hatte die Maschine mit gut 300 Menschen aus Indien an Bord auf dem Flughafen von Vatry im Osten Frankreichs am Weiterflug gehindert. Es habe einen anonymen Hinweis gegeben, dass die Menschen an Bord Opfer von Menschenhandel sein könnten, erklärte die Staatsanwaltschaft. Ihren Angaben zufolge leitet die nationale Einheit zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität Junalco die Ermittlungen.
Die Maschine hatte auf dem Weg von den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Nicaragua einen Tankstopp in Frankreich eingelegt. Sollte sich der Verdacht erhärten, drohe den Verantwortlichen eine Haftstrafe von 20 Jahren und eine Geldstrafe in Höhe von drei Millionen Euro.
Das Flugzeug, das einer rumänischen Fluggesellschaft gehöre, bleibe vorerst auf dem Flughafen, teilte die Präfektur mit. Eine Einheit der Gendarmerie sei im Einsatz. Nach Informationen aus Ermittlerkreisen könnten die indischen Passagiere das Ziel gehabt haben, von Lateinamerika aus illegal in die USA oder nach Kanada weiterzureisen.
Die Passagiere hielten sich inzwischen in der Wartehalle des Flughafens auf, wo sie Betten zur Verfügung gestellt bekommen hätten. Nach Angaben der örtlichen Behörden sollten sie über Nacht im Flughafen bleiben.
Die mutmaßliche Anwältin der rumänischen Billigfluggesellschaft Legend Air, Liliana Bakayoko, sagte der Nachrichtenagentur AFP, das Unternehmen habe nichts Falsches getan und keine Straftat begangen. Das Unternehmen stehe "den französischen Behörden zur Verfügung". Die Airline werde jedoch rechtliche Schritte einleiten, falls die Staatsanwaltschaft Anklage erhebe.
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