Die im Juli eingesetzten Gutachter seien zu dem Schluss gekommen, dass eine Haftung Scheuers aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zwar in Betracht komme, teilte das Verkehrsministerium am Donnerstag mit. Sie hätten aber "auf das ganz erhebliche Prozessrisiko" und "begründete Zweifel an der Durchsetzbarkeit möglicher Ansprüche" verwiesen.
"Im Ergebnis raten die Gutachter von einer Klage ab"; das Verkehrsministerium folge dieser Empfehlung, auch um weiteren Schaden für den Steuerzahler abzuwenden. Unabhängig davon bleibe es bei der "unbestrittenen politischen Verantwortlichkeit von Bundesminister a.D. Scheuer".
Im Sommer 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Vorhaben, eine Pkw-Maut in Deutschland einzuführen, als europarechtswidrig gekippt. Scheuer kündigte daraufhin die Verträge mit Autoticket, wies Entschädigungsforderungen der Firma aber zurück. Zur Klärung rief das Verkehrsministerium 2020 ein Schiedsgericht an. Dies entschied, dass der Bund 243 Millionen Euro an die Betreiberfirma der Pkw-Maut zahlen muss.
Scheuers Nachfolger Volker Wissing (FDP) hatte im Juli ein unabhängiges Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um zu klären, ob der Bund den Ex-Minister in Regress nehmen kann. Ein Sprecher Wissings sagte damals, aufgrund der "erheblichen Schadenshöhe" von 243 Millionen Euro könne der Fall "nicht einfach zur Seite gelegt werden". Es sei "auch eine rechtliche Frage, ob und in welchem Ausmaß Fahrlässigkeit" vorgelegen habe.
Der Rechtsexperte und Justiziar der Unions-Bundestagsfraktion, Michael Frieser (CSU), sagte der "Rheinischen Post" daraufhin, das Vorgehen von Wissing sei "Mumpitz". Es gebe keinerlei Rechtsgrundlage, ein Mitglied des Bundeskabinetts, auch kein ehemaliges, in Haftung zu nehmen. Es habe einen Kabinetts- und einen Bundestagsbeschluss zur Pkw-Maut gegeben, sagte Frieser weiter. Der damalige Verkehrsminister Scheuer habe gar nicht anders handeln können.
ilo/cha afp
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