denjenigen die Regelleistung bis zu zwei Monate lang komplett zu streichen, die jegliches Arbeitsangebot ablehnen, wie die "Bild"-Zeitung (Freitagsausgabe) berichtete. Lediglich die Wohnkosten soll demnach der Staat weiterhin übernehmen, damit die Betroffenen nicht obdachlos werden.
"Es kann nicht sein, dass eine kleine Minderheit das ganze System in Verruf bringt", sagte Heil der Zeitung. Er betonte, dass die "überwältigende Mehrheit" der Leistungsbezieher konstruktiv mitarbeite. "Wer aber nicht mitzieht und sich allen Angeboten verweigert, muss mit härteren Konsequenzen rechnen", sagte der Minister. "Die Sanktionsmöglichkeiten gegen Totalverweigerer werden wir daher verschärfen."
Aktuell dürfen die Jobcenter nur Sanktionen bis maximal 30 Prozent verhängen. Diese Grenze ist eine Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2019, das damals geltende Sanktionen als verfassungswidrig erklärt hatte.
Die 100-Prozent-Sanktion für Totalverweigerer hält das Arbeitsministerium dem Bericht zufolge trotzdem für verfassungskonform. Nach Informationen der Zeitung argumentiert das Ministerium regierungsintern mit einer Sonderregelung, wonach eine vollständige Streichung zulässig sei, wenn sich ein Leistungsempfänger willentlich und ohne wichtigen Grund weigere, ein konkret bestehendes Angebot einer zumutbaren Arbeit anzunehmen. Diese Regelung werde jetzt genutzt.
cha/ilo
© Agence France-Presse