einer Million Unterschriften überschritten. Am Dienstagabend wurden auf der Website der vom Verein Campact ins Leben gerufenen Petition rund 1,05 Millionen Unterzeichner gezählt. Einen Tag zuvor waren es noch mehr als 200.000 weniger. Die Petition fordert, dass die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 des Grundgesetzes ѡ stellt.
Gemäß dieses Artikels können demjenigen einzelne Grundrechte genommen werden, der diese "zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht". Es könnten also zum Beispiel das Wahlrecht oder die Befugnis, öffentliche Ämter auszuüben, entzogen werden.
Über die Verwirkung und das Ausmaß entscheidet das Bundesverfassungsgericht. In der Geschichte der Bundesrepublik gab es bislang vier Anträge auf Grundlage von Artikel 18, von denen aber keiner erfolgreich war.
Höcke steht der Thüringer AfD vor, die 2021 vom Landesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde. Die Partei wird seitdem beobachtet. Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang ѡ, bezeichnete Höcke vor einigen Jahren als Rechtsextremisten.
Zurzeit wird gegen Höcke vor dem Landgericht Halle wegen des Vorwurfs der Verwendung von NS-Vokabular verhandelt. "Dieser Mann ist ein wahrhaft gefährlicher Feind der freiheitlichen Demokratie", heißt es in der Petition über Höcke.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte in der Debatte, sie wolle weitere Schritte der Verfassungsschützer abwarten. "Wenn wir Hinweise von den Landesbehörden haben, die das rechtfertigen, müssen wir das prüfen", sagte Faeser dem Sender SWR zum möglichen Grundrechteentzug Höckes.
(Kommentar: Wie schwach kann man nur auftreten. Formel richtig, aber emotional tatal falsch.)
Mit dem Vorstoß könnte sich auch der Petitionsausschuss des Bundestags befassen. "Wir werden diese Idee prüfen, wenn sie als Petition beim Bundestag eingereicht wird", sagte der Obmann der SPD-Fraktion im Petitionsausschuss, Axel Echeverria, am Abend der Nachrichtenagentur AFP. Aufrufe von privaten Kampagnenplattformen könnten vom Petitionsausschuss des Bundestages allerdings nicht bearbeitet werden.
"Eine öffentliche Beratung nach Erreichung des Quorums ѡ findet nur statt, wenn die Petition beim Bundestag gestellt wird", sagte Echeverria. "Das wäre der richtige Weg, und genau das ist im vorliegenden Fall bisher nicht geschehen."
Der Verfassungsrechtler Ulrich Battis sieht nach eigenen Angaben gute Chancen für einen Grundrechte-Entzug bei Höcke. Es sei "plausibel", ein solches Verfahren gegen Höcke einzuleiten, "weil er sich in besonderer Weise, wie wir sie vorher so in Deutschland in den letzten 40 Jahren nicht hatten, exponiert hat", sagte Battis den Sendern RTL und ntv. "Deshalb ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein solches Verfahren Erfolg haben wird, eher größer einzuschätzen, als ich es je in der Vergangenheit beurteilt hätte."
pw/ju © Agence France-Presse