Es sieht insbesondere verlängerte Haftmöglichkeiten für Abschiebepflichtige und mehr Rechte der Polizei bei Durchsuchungen vor. Die Bundesregierung reagiert damit auf deutlich gestiegene Asylbewerberzahlen und knapp werdende Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete in vielen Kommunen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verteidigte in der Bundestagsdebatte am Donnerstagabend das Gesetz, die Union kritisierte es als wirkungslos.
Faeser sagte, wer kein Bleiberecht habe, müsse Deutschland wieder verlassen. Das sei Voraussetzung dafür, "dass Migration in der Gesellschaft akzeptiert wird und Integration auch funktioniert". Mit dem sogenannten Rückführungsverbesserungsgesetz könnten Abschiebungen von den Bundesländern "schneller und effizienter" vorgenommen werden, sagte die Ministerin weiter. Mit einer Reihe von Neuerungen werde verhindert, "dass Personen untertauchen und damit ihre Abschiebung vereiteln". Zudem werde die Feststellung der Identität erleichtert, was bisher oft ein Hindernis für Abschiebungen darstellt.
Auch ausländische Straftäter und Gefährder müssten konsequent abgeschoben werden, betonte Faeser. Das Gesetz helfe zudem im Kampf gegen organisierte Kriminalität. Das gelte auch und besonders für Schleuser. Die Mindest- und Höchststrafen in diesem Bereich würden erhöht, die Ausweisung verurteilter Schleuser werde erleichtert.
Die erweiterten Durchsuchungsmöglichkeiten für die Polizei gelten einerseits für die Suche nach Dokumenten und Daten zur Identität des Betroffenen, um etwa seinen Heimatstaat festzustellen. Andererseits sollen Beamte in Gemeinschaftsunterkünften künftig auch andere Räume als das Zimmer des Abschiebepflichtigen durchsuchen dürfen. Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll von derzeit zehn auf 28 Tage verlängert werden, um den Behörden mehr Zeit zur Vorbereitung einer Abschiebung zu geben und das "Untertauchen des Abzuschiebenden" zu verhindern.
Der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor sprach von einem "Rückführungsverschlechterungsgesetz" und verwies auf den anhaltenden Anstieg der irregulären Migration. Die Ampel-Koalition betreibe "Wählertäuschung". Das führe dazu, "dass der Unmut in unserem Land immer weiter steigt", sagte Amthor. "Das machen wir nicht mit", begründete er die Ablehnung der Unionsfraktion zu dem Gesetz.
Der CDU-Parlamentarier Christoph de Vries nannte das Vorhaben einen "Rohrkrepierer". Damit werde die Migrationskrise "nicht ansatzweise" gelöst. Mit den von den Grünen noch durchgesetzten Änderungen werde ein ohnehin "schwaches Gesetz noch wirkungsloser", fügte er hinzu.
Aus den Reihen der Grünen hatte es Kritik an dem Gesetzesvorhaben gegeben. Sie hatten dann unter anderem erreicht, dass jeder Mensch, der in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam genommen wird, eine rechtliche Beratung an die Seite gestellt bekommt. Zudem wurde klargestellt, dass die Seenotrettung auch künftig nicht kriminalisiert wird, was Innenministerin Faeser im Bundestag noch einmal betonte. Dennoch votierten einige Grünen-Bundestagsabgeordnete bei der Abstimmung gegen das Gesetz.
Der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae verteidigte das Vorhaben der "Ampel". Das Rückführungsgesetz sei "eingebunden in ein Gesamtkonzept", sagte er im Bundestag. Gebraucht würden auch Migrationsabkommen mit Rückführungsvereinbarungen, weitere Länder müssten als sogenannte sichere Herkunftsstaaten ausgewiesen werden.
Obgleich das Rückführungspaket ein ganzes Bündel von Maßnahmen beinhaltet, dürfte dies laut Gesetzentwurf nicht zu einem sprunghaften Anstieg der Abschiebungen führen. Dort wird eine Zahl von 600 zusätzlichen Rückführungen pro Jahr genannt.
Faeser hatte vor der Bundestagsdebatte darauf verwiesen, dass die Abschiebungen schon im vergangenen Jahr durch bisherige Maßnahmen um 27 Prozent auf 16.430 gestiegen sei. Sie erwarte durch das Paket, dass Rückführungen nochmals "sehr stark erleichtert" würden. Dies werde auch in diesem Jahr für "deutliche Zahlen" bei den Abschiebungen sorgen.
cha/jes afp