Wie die bayerische Hochschule am Donnerstag mitteilte, wird nach einem einstimmigen Beschluss der zuständigen Kommission deshalb kein Hauptverfahren zur weiteren Überprüfung des Plagiatsverdachts eingeleitet.
Es gebe in der Arbeit nach Auffassung der Kommissionsmitglieder lediglich vereinzelt Zitierfehler. Diese Passagen reichten aber nach Umfang und Bedeutung nicht aus, um ein schuldhaftes - also grob fahrlässiges oder vorsätzliches - wissenschaftliches Fehlverhalten zu belegen.
Diese Bewertung ergebe sich vor allem daraus, dass die Passagen, für die sich der Verdacht einer ungekennzeichneten Übernahme erhärtet habe, nach Zahl und Umfang gering seien und die Darstellung des allgemeinen volkswirtschaftlichen Wissenstands oder Faktenbeschreibungen beträfen.
Es handle sich um eine einstellige Zahl von Passagen, in denen Lehrbuchwissen wiedergegeben werde. Ein Versuch, sich noch nicht allgemein bekannte Forschungsergebnisse anderer Autoren anzueignen, könne damit nicht festgestellt werden.
Weidels Arbeit aus dem Jahr 2011 beschäftigt sich mit dem Rentensystem der Volksrepublik China. Zwei Plagiatssucher stellten Auffälligkeiten in der Dissertation fest und wandten sich an die Universität.
ran/cfm
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