Der sächsische AfD-Politiker Roland Ulbrich ѡ , der mit einem Parteiausschluss konfrontiert war, ist als Vizepräsident des Bundesschiedsgerichts der Partei zurückgetreten.
Die AfD gab am Dienstag in Berlin bekannt, dass Ulbrich die Verantwortung für den Inhalt eines Eilbeschlusses des AfD-Schiedsgerichts übernehme. Dieser Eilbeschluss könnte den Eindruck erwecken, dass Ulbrich sich mit seiner Rechtsprechung Begrifflichkeiten und einem Rechtssatz des Nationalsozialismus zu eigen gemacht habe.
Presseberichten zufolge soll sich der sächsische Landtagsabgeordnete in einem Schiedsspruch auf die Nürnberger Rassegesetze bezogen haben. Laut einem Bericht des Newsportals Tag24 soll eine AfD-Politikerin aus Wuppertal ihre digitale Urlaubskarte mit "#arisch" gekennzeichnet haben, wurde aber dennoch nicht aus der Partei ausgeschlossen.
Die sächsische AfD hatte am Montag angekündigt, Ulbrich aus Partei und Fraktion ausschließen zu wollen, ohne jedoch konkrete Gründe anzugeben. Es hieß lediglich, dass Ulbrich "in schwerwiegender Weise gegen die Parteigrundsätze verstoßen" habe. Die AfD-Fraktion im Dresdner Landtag plant, am Mittwoch über seinen Ausschluss zu entscheiden. Das Bundesschiedsgericht der AfD ist für einen Parteiausschluss zuständig.
Der Verfassungsschutz stuft die AfD in Sachsen als gesichert rechtsextremistisch ein. Ulbrich war bereits zuvor durch rechtsextreme Äußerungen, insbesondere nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle im Jahr 2019, aufgefallen. Der Jurist aus Düsseldorf, der als Fachanwalt für Strafrecht in Leipzig arbeitet, ist seit 2019 Mitglied des sächsischen Landtags für die AfD und gehört auch dem Leipziger Stadtrat an.
OZD / Foto AFP