... weil er eine Frau nach einer gemeinsamen Feier erwürgte. Das Gericht wertete die Tat als Totschlag und bezeichnete sie als Femizid.
Laut Anklageschrift hatte der Beschuldigte eine Liebesbeziehung mit der Getöteten gewünscht. Vor der Tat verließ er eine Feier im Glauben, die Frau habe sexuelles Interesse an einem anderen Mann. Er wartete vor ihrer Wohnung, verwickelte sie in einen Streit und erwürgte sie schließlich während einer nächtlichen Auseinandersetzung in ihrer Wohnung. Die Richter sahen die Anklagevorwürfe als bestätigt an.
OZD