Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, wurden die drei Angeklagten wegen Mordes schuldig gesprochen. Gegen zwei Angeklagte wurde Sicherungsverwahrung angeordnet. Ein vierter Angeklagter erhielt wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren.
Die Staatsanwaltschaft warf den zwei Männern und zwei Frauen im Alter von 28 bis 35 Jahren vor, ihre WG-Mitbewohnerin im Jahr 2020 über Wochen körperlich so massiv gequält zu haben, dass die Frau am Ende im Krankenhaus starb. Das Opfer soll viele Jahre mit einem der Männer aus der WG liiert gewesen sein, sich aber Ende April 2020 von ihm getrennt haben. In der Folgezeit soll ihr früherer Partner wiederholt auf sie eingeschlagen und eingetreten haben.
Die drei Mitbewohner sollen sich der Anklage zufolge an mehreren körperlichen Übergriffen beteiligt haben, bei denen die Geschädigte unter anderem gewürgt und in den Unterleib getreten worden sein soll. Trotz erheblicher Verletzungen des Tatopfers hätten die Angeklagten keinen Arzt verständigt, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Neben den Misshandlungen soll die Geschädigte auch auf verschiedenste andere Weisen über mehrere Wochen drangsaliert worden sein. Sie habe darum bitten müssen, essen oder auf die Toilette gehen zu dürfen. Wenn die Frau Vorgaben der vier Mitbewohner nicht befolgt habe, sei sie mit demütigenden Handlungen bestraft worden.
Die schwer misshandelte Frau wurde bei einem Polizeieinsatz in der WG entdeckt und kam in ein Krankenhaus. Dort starb sie aufgrund der Schwere der Verletzungen infolge eines akuten Nierenversagens.
tbh/cfm © Agence France-Presse