zwar zu einer Geldstrafe in Höhe von 81.000 Euro verurteilt worden - in den Hauptanklagepunkten gab es aber einen Freispruch. Die Strafe verhängte das Berliner Landgericht am Montag, weil Arafat A.-C. Treffen mit dem Rapper heimlich aufgezeichnet hatte.
Hintergrund des Prozesses war ein Konflikt um die Auflösung von Geschäftsbeziehungen 2018. Bushido war bei der Urteilsverkündung nicht dabei.
Laut Anklageschrift sollte der 47-jährige Arafat die Entscheidung des zwei Jahre jüngeren Bushido nicht akzeptiert und von dem Rapper die Zahlung angeblicher Schulden beziehungsweise die Beteiligung an Musikgeschäften gefordert haben. Die Staatsanwaltschaft klagte A.-C. deshalb wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung an.
Das Gericht folgte dem nicht: Der Angeklagte habe davon ausgehen können, dass ihm Zahlungsansprüche aus dem Vertrag zustehen, hieß es im Urteil. Es habe mehrmonatige Verhandlungen zwischen den beiden zur Vertragsauflösung gegeben. Eine räuberische Erpressung sei damit nicht nachweisbar.
Im Januar 2018 soll A.-C. im Streit um die Vertragsauflösung den als Nebenkläger auftretenden Musiker gegen seinen Willen festgehalten, ihm eine Flasche an den Kopf geworfen und ihn mit einem Stuhl attackiert haben. Die Anklagebehörde sah darin eine Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung - die Strafkammer aber nicht.
A.-C. hatte im Prozess angegeben, dass die Tür des Büros nur abgeschlossen war, um eine Störung zu vermeiden. Ein anderes Ziel habe dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden können, sagte der Vorsitzende Richter Martin Mrosk. Vom Flaschenwurf und der Stuhlattacke konnte sich das Gericht demnach ebenfalls nicht überzeugen.
Mrosk betonte in seiner Urteilserklärung die Zweifel an den Aussagen von Bushido: Die Kammer habe sich nicht "in vollem Umfang" auf dessen Angaben stützen können. Der Musiker habe die Geschehnisse möglicherweise überzogen dargestellt, sagte der Richter. Vielleicht habe er sich so schneller von seinem ehemaligen Geschäftspartner lösen wollen. Verurteilt wurde A.-C. deshalb nach mehr als hundert Verhandlungstagen lediglich wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Worts in 13 Fällen. Er hatte gegen Ende des Prozesses selbst eingeräumt, 13 Gespräche mit Bushido und anderen aufgezeichnet zu haben, ohne um Einverständnis zu bitten.
Drei mitangeklagte Brüder des Clanchefs wurden ebenfalls freigesprochen. Einer von ihnen wurde wegen eines Meineids in einem Verfahren vor dem Familiengericht schuldig gesprochen, die Richterinnen und Richter verzichteten aber auf eine Strafe. Freisprüche bei allen vier Beschuldigten hatten auch deren Verteidiger gefordert.
"Endlich hat die Gerechtigkeit gesiegt", sagte der Clanchef nach der Urteilsverkündung. Er könne sich bei seinen Anwälten bedanken. Nicht zufrieden mit dem Urteil zeigte sich hingegen Oberstaatsanwältin Petra Leister, die für den Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, drei Monaten und einer Woche gefordert hatte.
Sie sei "sehr enttäuscht" und ersichtlich anderer Meinung als das Gericht, sagte die Anklagevertreterin. Es spreche einiges dafür, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.
awe/ran/lan Alexander WENZEL / © Agence France-Presse