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Schengen: Grenzkontrollen können bei Bedrohungen verlängert werden

Die jüngsten Änderungen am Schengen-Kodex bedeuten eine Erweiterung der Möglichkeiten für die Schengen-Staaten.

Die jüngsten Änderungen am Schengen-Kodex bedeuten eine Erweiterung der Möglichkeiten für die Schengen-Staaten, Binnengrenzkontrollen unter bestimmten Bedingungen durchzuführen. 

Zuvor konnten solche Kontrollen nur für außergewöhnliche Umstände und für maximal zwei Jahre eingeführt werden. Jetzt können sie in schwerwiegenden Ausnahmesituationen, die eine anhaltende Bedrohung darstellen, um ein weiteres Jahr verlängert werden, was die maximale Dauer auf drei Jahre erhöht.

Gleichzeitig werden die Anforderungen für Länder, die solche Kontrollen einführen möchten, verschärft. Sie müssen nun die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen sowie mögliche alternative Methoden wie die Schleierfahndung besser prüfen. Bei Gesundheitskrisen wie der Covid-19-Pandemie ist eine verbesserte Koordination zwischen den Ländern erforderlich.

Die Entscheidung für diese Reform wurde durch eine Vielzahl von Herausforderungen motiviert, darunter die Covid-19-Pandemie, Sicherheitsbedrohungen wie Terrorismus, Drogenhandel und organisierte Kriminalität sowie irreguläre Migration.

Insbesondere der französische Präsident Emmanuel Macronsetzte sich für eine Überarbeitung des Schengen-Kodexes ein.

Die Einigung zwischen den Mitgliedsländern und dem Europaparlament muss noch formell beschlossen werden, bevor die Änderungen in Kraft treten können.



Was ist der Schengen-Raum?

Aktuell führen mehr als die Hälfte der 27 EU-Mitgliedsländer, einschließlich Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, Binnengrenzkontrollen durch. Diese Maßnahmen stehen im Gegensatz zum ursprünglichen Konzept des Schengenraums, der für freies Reisen ohne Passkontrollen und einen reibungslosen Gütertransport steht.

Der Schengen-Raum, auch bekannt als Schengen-Zone, ist ein Gebiet in Europa, das aus den Ländern besteht, die das Schengen-Abkommen unterzeichnet haben. Dieses Abkommen wurde 1985 in Schengen, Luxemburg, unterzeichnet und 1995 in den EU-Rechtsrahmen integriert.

Im Schengen-Raum gibt es keine Grenzkontrollen zwischen den teilnehmenden Ländern. Das bedeutet, dass Personen, die sich innerhalb des Schengen-Raums bewegen, normalerweise keine Passkontrollen oder Visaanforderungen durchlaufen müssen. Dies gilt auch für den Güterverkehr, der innerhalb des Schengen-Raums weitgehend unbürokratisch abgewickelt wird.

Die teilnehmenden Länder haben sich darauf geeinigt, ihre internen Grenzkontrollen abzuschaffen und stattdessen verstärkte Kontrollen an den äußeren Grenzen des Schengen-Raums einzurichten. Diese Maßnahme soll die Sicherheit innerhalb des Raums erhöhen, während gleichzeitig die Freizügigkeit für Personen und Waren gewährleistet wird.

Zu den Mitgliedern des Schengen-Raums gehören die meisten EU-Länder sowie einige Nicht-EU-Länder wie Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz. Der Schengen-Raum hat sich zu einem Symbol für die europäische Integration und die Freizügigkeit innerhalb des Kontinents entwickelt.





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