Das Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass Arbeitgeber, die auf Plattformen wie Kununu schlecht bewertet wurden, einen Anspruch haben, den Klarnamen des Bewertenden zu erfahren oder darauf, dass die Bewertung gelöscht wird.
Mitarbeiterkritik auf Bewertungsplattformen
beziehe sich immer auf konkrete Fälle. Solche tatsächlichen
Gegebenheiten könnten nur dann vom Arbeitgeber überprüft werden, wenn
die Person, die die entsprechende Kritik ausübt, dem Arbeitgeber bekannt
ist. Einen Anspruch auf Anonymität der bewertenden Person aus
Datenschutzgründen gebe es dabei nicht.
LTO vom 16.2.2024