Ein 34-jähriger Autofahrer wurde vom Landgericht Frankfurt am Main zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, acht Jahre und ein halbes Jahr nach dem Tod einer Frau auf einem Zebrastreifen in Hessen. Das Gericht befand den Mann am Montag des Mordes für schuldig und sah einen klaren Tötungsvorsatz.
Im Sommer 2015 stand die 41-jährige Frau mit ihrem Partner in Kriftel im Main-Taunus-Kreis küssend auf einem Zebrastreifen, als sie von dem Autofahrer erfasst wurde und laut Gerichtsangaben mehrere hundert Meter mitgeschleift wurde. Sie erlag später ihren schweren Verletzungen. In einem früheren Prozess wurde der Angeklagte im Jahr 2018 wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt.
Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil später auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück an das Landgericht. Diesmal sah die Kammer den Tötungsvorsatz insbesondere darin begründet, dass die Frau nach dem Anfahren von der Motorhaube rutschte und unter ein Rad geriet, der Angeklagte jedoch dennoch weiterfuhr.
Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Mann zu lebenslanger Haft. Die Verteidigung plädierte auf Körperverletzung mit Todesfolge. Der Angeklagte befand sich bereits während des Prozesses im vergangenen Jahr in Untersuchungshaft.
OZD.news
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