Das Landgericht in Göttingen hat den Täter, der vor fast zweieinhalb Jahren eine Spaziergängerin bei Northeim in Niedersachsen tödlich mit einem Messer angegriffen hat, wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich wurde die Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen den 59-Jährigen beibehalten, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte.
Laut Anklageschrift hatte der Beschuldigte am 25. September 2021 eine ihm unbekannte 64-jährige Frau in einem Maisfeld mit fünf Messerstichen in Hals und Brust getötet. Der Mann wurde als vermindert schuldfähig aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung angesehen. Er war bereits seit Jahrzehnten im Maßregelvollzug untergebracht, hatte jedoch zur Tatzeit Freigang.
Frühere Berichte besagen, dass der Beschuldigte seit über 40 Jahren aufgrund mehrerer Messerangriffe im Maßregelvollzug untergebracht war, einer speziellen Form der Unterbringung für psychisch erkrankte und daher nicht voll schuldfähige Straftäter. Zur Tatzeit befand er sich jedoch in einer Außenwohngruppe mit bestimmten Lockerungen. Nach dem neuen Verbrechen wurde er wieder in den geschlossenen Vollzug zurückgebracht.
Drei Monate der Haftstrafe gelten aufgrund einer überlangen rechtsstaatswidrigen Verfahrensdauer als bereits verbüßt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Sollte es rechtskräftig werden, wird der Beschuldigte aus dem Maßregelvollzug in eine Justizvollzugsanstalt überstellt, um seine zehnjährige Haftstrafe zu verbüßen. Danach wird geprüft, ob er aufgrund seiner anhaltenden Gefährlichkeit in Sicherungsverwahrung genommen wird.
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