Laut Anklage hatte der Beschuldigte am 11. November am Standort der von den Nazis in der Reichspogromnacht 1938 verwüsteten und später abgerissenen Bornplatzsynagoge "herabwürdigende Äußerungen gegen Angehörige jüdischen Glaubens" gerufen. Darunter war demnach der Satz "Ihr dreckigen Zionisten! Wo ist die Solidarität mit den 10.000 Zivilisten, die in Gaza gestorben sind?". Laut Staatsanwaltschaft waren diese Parolen geeignet, jüdische Menschen zu verunsichern und die Hemmschwelle für Übergriffe zu senken.
Medienberichten zufolge zeigte der Angeklagte in der Verhandlung Reue und gab an, sich für sein Verhalten zu schämen. Demnach hielt er Kerzen von einer Veranstaltung zum Gedenken an die Reichspogromnacht zwei Tage zuvor für Solidaritätsbekundungen mit den Opfern des Hamas-Angriffs auf Israel vom 7. Oktober. Der Krieg im Nahen Osten gehe ihm nahe, wurde er weiter zitiert. Er verurteile den Hamas-Angriff, aber auch die Reaktion Israels. © Agence France-Presse
Was bedeutet Volksverhetzung?
Volksverhetzung bezieht sich auf die Verbreitung von Äußerungen oder Handlungen, die dazu dienen, Hass, Gewalt oder Diskriminierung gegen bestimmte Gruppen von Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, Religion, Nationalität, oder anderer Merkmale wie Geschlecht oder sexuelle Orientierung zu fördern.
In vielen Ländern, darunter Deutschland, ist Volksverhetzung ein Straftatbestand. In Deutschland ist sie in § 130 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt und umfasst die öffentliche Verbreitung von Hetze gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe. Volksverhetzung kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden, insbesondere wenn die Verbreitung von Hassreden zu Gewalt oder Diskriminierung führen kann.
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