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Kein Mord, nur Totschlag aus Eifersucht

Lange Haftstrafe wegen Totschlags auf Gelände von Begegnungsstätte in Niedersachsen

Das Landgericht Osnabrück hat einen 33-jährigen Mann wegen der Tötung eines anderen Mannes auf dem Gelände einer Bürgerbegegnungsstätte in Spelle, Niedersachsen, zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt. Der Mann wurde wegen Totschlags schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 33-Jährige im Juli mehrmals mit einem Messer auf den 35-Jährigen eingestochen hatte.


Der Getötete hatte über mehrere Monate eine Beziehung mit der Lebensgefährtin des Angeklagten geführt. Der 33-Jährige akzeptierte die Trennung nicht und tötete seinen Rivalen, um die Frau für sich allein zu haben. Obwohl der Mann ursprünglich wegen Mordes angeklagt war, wurde er nun wegen Totschlags verurteilt.


Zu Beginn des Prozesses im Januar hatte der Mann eingeräumt, auf das Opfer eingestochen zu haben, jedoch behauptete er, aus Notwehr gehandelt zu haben. Er sagte aus, dass das spätere Opfer das Messer mitgebracht und hervorgeholt habe, bevor der Angeklagte es ihm abgenommen und zugestochen habe. Das Gericht folgte jedoch nicht dieser Darstellung und ging davon aus, dass der 33-Jährige das Messer selbst zu dem Treffen mitgebracht hatte.


Das Gericht blieb mit dem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die zwölf Jahre Haft wegen Totschlags gefordert hatte. Die Verteidigung stellte keinen konkreten Antrag, forderte jedoch eine deutlich niedrigere Strafe.



Wo liegt der Unterschied zwischen Mord und Totschlag?

Mord und Totschlag sind beide rechtliche Begriffe für die rechtswidrige Tötung eines Menschen, unterscheiden sich jedoch hinsichtlich der Umstände und der Absicht des Täters. Hier sind die Hauptunterschiede:

1. Vorsatz und Absicht: Mord setzt in der Regel einen besonderen Vorsatz und eine besondere Absicht voraus. Der Täter handelt mit direkter Absicht, das Opfer zu töten oder zumindest ernsthaft zu verletzen. Totschlag hingegen bezieht sich auf eine Tötung ohne diese spezifische Absicht. Es kann eine Tötung aus einer impulsiven Handlung heraus sein oder aus einer Situation, in der der Täter nicht spezifisch beabsichtigt hat, das Opfer zu töten.

2. Merkmale des Mordes: Mord wird in der Regel durch bestimmte Merkmale definiert, die eine erhöhte kriminelle Verantwortung anzeigen. Dazu gehören etwa niedrige Beweggründe, besondere Heimtücke, Grausamkeit oder gemeingefährliche Mittel. Wenn einer oder mehrere dieser Umstände vorliegen, wird die Tötung in der Regel als Mord angesehen.

3. Strafmaß: Aufgrund des erhöhten Grades der kriminellen Schuld zieht Mord in der Regel ein höheres Strafmaß nach sich als Totschlag. Die Strafe für Mord kann lebenslange Haft sein, während Totschlag mit einer kürzeren Freiheitsstrafe geahndet wird, je nach den Umständen und der Schwere der Tat.

Insgesamt lässt sich sagen, dass Mord eine vorsätzliche und besonders schwerwiegende Form der Tötung ist, während Totschlag eine weniger schwerwiegende Form darstellt, die oft aus emotionaler Erregung oder anderen weniger starken Motiven resultiert.



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