Die Bundesregierung hat sich laut einem Medienbericht auf eine bundesgesetzliche Regelung für eine Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber geeinigt. Diese Einigung beinhaltet eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, in dem die Bezahlkarte als eine Option neben Geldleistungen oder Sachleistungen genannt wird.
Bisher sah das Gesetz vor, dass der Bedarf von Asylsuchenden vorrangig durch Geldleistungen gedeckt wird, wenn sie außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen leben. Zukünftig sollen Sachleistungen oder Bezahlkarten gleichrangige Optionen sein. Gemäß dem Bericht sollen die Bezahlkarten an alle betroffenen Erwachsenen ausgegeben werden. Die Möglichkeit, Bargeld von der Karte abzuheben und die Höhe dieses Betrags, sollen von den Bundesländern eigenständig geregelt werden.
Die Grünen hatten bisher eine gesetzliche Neuregelung abgelehnt, da sie diese für unnötig hielten. Ein Streitpunkt war die Frage, wie mit Asylbewerberinnen und -bewerbern umgegangen wird, die nach 18 oder in Zukunft 36 Monaten Aufenthalt Leistungen in Höhe des Bürgergeldes erhalten. Diese Fragen sollen nun im parlamentarischen Verfahren geklärt werden, ebenso wie der Umgang mit erwerbstätigen, studierenden oder in Ausbildung befindlichen Asylbewerbern.
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