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Bürgergeld für Flüchtlinge bleibt

Scholz will weiter Bürgergeld für ukrainische Flüchtlinge - Beratungen mit Ländern

Flüchtlinge / Bürgergeld

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat Überlegungen zurückgewiesen, aus der Ukraine kommenden Flüchtlingen statt Bürgergeld künftig nur noch Asylleistungen zu zahlen. Er betonte, dass die Entscheidung, ukrainische Flüchtlinge im Bürgergeld einzustufen, den Gemeinden und Bundesländern eine erhebliche Entlastung von fünf Milliarden Euro gebracht habe. Scholz sagte vor Journalisten in Berlin, dass er nicht glaube, dass jemand fordern würde, diese fünf Milliarden selbst zahlen zu wollen.

Bei den Beratungen mit den Regierungschefs der Bundesländer sei das Thema jedoch nicht diskutiert worden. Es gab im Vorfeld des Treffens Forderungen, die Einstufung von Flüchtlingen aus der Ukraine zu ändern, aber diese wurden nicht weiterverfolgt.

Scholz erklärte, dass es bei den Gesprächen mit der Ministerpräsidentenkonferenz vor allem um eine Bestandsaufnahme der im vergangenen Jahr getroffenen Beschlüsse zum Thema Migration gegangen sei. Die Gesetze seien auf den Weg gebracht worden und müssten nun umgesetzt werden. Er betonte die Notwendigkeit einer gemeinsamen Anstrengung, um die Herausforderungen zu bewältigen.

Der Bundeskanzler äußerte sich auch zur Verbesserung der Migrationszahlen und betonte gleichzeitig, dass das Thema Flüchtlinge die reichen Länder noch lange beschäftigen werde.

Boris Rhein (CDU), der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, äußerte sich zufrieden mit den Beratungen und betonte die Komplexität der Migrationspolitik. Er lobte den Fortschritt bei der Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber.

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Was ist das Bürgergeld?

In Deutschland gibt es kein allgemeines Bürgergeld im Sinne einer bedingungslosen finanziellen Unterstützung für alle Bürgerinnen und Bürger. Allerdings gibt es verschiedene Formen staatlicher Unterstützung, die ähnliche Zwecke verfolgen, wie etwa das Arbeitslosengeld II (auch bekannt als Hartz IV), das Sozialgeld oder das Kindergeld.

Das Arbeitslosengeld II (ALG II) ist eine bedarfsorientierte Leistung, die Personen erhalten können, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können und keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld I haben. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt und orientiert sich am Bedarf des Empfängers, wobei Einkommen und Vermögen angerechnet werden.

Das Sozialgeld ist eine ähnliche Leistung wie das ALG II, die speziell für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern gezahlt wird, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben.

Das Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Eltern für ihre Kinder erhalten, unabhängig von ihrem eigenen Einkommen. Es soll dazu beitragen, die Kosten für die Betreuung und Erziehung der Kinder zu decken.

Diese Leistungen werden von den deutschen Behörden wie den Arbeitsagenturen oder den Jobcentern verwaltet und sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie beispielsweise Einkommensgrenzen, Wohnsitz in Deutschland und Arbeitswilligkeit. Mehr auf Wikipedia  ѡ

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Bild oben AFP