Ab Montag, 11. März ist die Mitnahme von E-Scootern
(elektrischen Tretrollern) in den Stadtbussen in Münster nicht mehr
möglich. Damit folgen die Stadtwerke einer Empfehlung des Verbandes
Deutscher Verkehrsunternehmen. Der Verband kommt
nach einem in Auftrag gegebenen Gutachten zu dem Ergebnis, dass durch
die E-Scooter-Akkus ausgelöste Brände eine Gefahrenquelle darstellen.
Andere mit Akkus betriebene Fahrzeuge, insbesondere Fahrräder und Rollstühle, sind von dem Verbot nicht betroffen. Für ihre Akkus gelten umfangreichere Vorschriften, weshalb sie als sicherer gelten können. Eine eigene Norm, die Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren der Batterien von E-Tretrollern denen von Pedelecs angleicht, ist gerade erst in der Entstehung.
Mit Bekanntwerden der VDV-Empfehlung sehen die Stadtwerke im Sinne der Fahrgastsicherheit keine andere Möglichkeit, als die E-Scooter vorerst von der Beförderung auszuschließen. Sie bedauern die Einschränkungen, die damit für die Fahrgäste einhergeht, denn die E-Scooter stellen grundsätzlich eine gute und klimafreundliche Ergänzung zum Nahverkehr darstellen, etwa für den Weg zur Haltestelle und von der Haltestelle zum Zielort. Daher hoffen die Stadtwerke auf eine schnelle Verbesserung der Sicherheitsstandards, so dass die Mitnahme von E-Scootern wieder möglich wird.
Das Verbot betrifft in erster Linie privat
angeschaffte E-Scooter, Leihscooter werden in der Regel ohnehin nicht in
den Bis mitgenommen.
Stadtwerke Münster GmbH