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Ist die AfD ein rechtsextremistischer Verdachtsfall?

Die Verhandlung über die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) hat eine hohe Bedeutung, wie von Vertretern anderer Parteien betont wurde.

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) erklärte, dass das Verfahren klären werde, ob die AfD gegen die Verfassung arbeite oder nicht, was den Umgang mit ihr maßgeblich beeinflussen würde.

Marcel Emmerich, der Obmann der Grünen im Bundestagsinnenausschuss, betonte, dass das Urteil richtungsweisend sein werde und es notwendig sei, über rechtsstaatliche Maßnahmen zum Schutz der Demokratie zu sprechen.

Sebastian Hartmann, der Ausschussobmann der SPD, äußerte sich zuversichtlich bezüglich eines juristischen Sieges für den Verfassungsschutz, da dieser seiner Meinung nach bisher das Recht auf seiner Seite gehabt habe.

Die Kernfrage vor dem OVG in Münster ist, ob die AfD als Gesamtpartei vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Verwaltungsgericht in Köln hatte im März 2022 eine Klage der AfD in erster Instanz abgewiesen.

Die Verhandlung vor dem OVG betrifft auch die Einstufung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) und des offiziell aufgelösten sogenannten Flügels. Der Rechtsstreit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz dauert bereits mehrere Jahre an.

Eine Einstufung als Verdachtsfall hätte für die AfD weitreichende Folgen, da geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung gegen sie eingesetzt werden dürften, wie Observationen und V-Leute.

Der stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Peter Böhringer äußerte Kritik daran, dass die mündliche Verhandlung möglicherweise bereits am Mittwoch abgeschlossen wird. Er argumentierte, dass sie aus rechtsstaatlichen Gründen eigentlich länger dauern müsse. Im Falle einer weiteren juristischen Niederlage müsse die AfD seiner Meinung nach in Revision gehen.

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