Das Hessische Landesarbeitsgericht wird am Dienstagmittag in zweiter Instanz über die Klage der Deutschen Bahn gegen den aktuellen Streik der Lokführergewerkschaft GDL verhandeln. Der Verhandlungstermin wurde für 12.00 Uhr angesetzt, wie das Gericht bekannt gab. Ein Urteil wird noch am selben Tag erwartet.
Die Bahn hatte Berufung eingelegt, nachdem das Arbeitsgericht Frankfurt am Main den Eilantrag der Bahn auf einstweilige Verfügung gegen den Streik in erster Instanz am Montagabend abgelehnt hatte. Das Gericht beurteilte den Streik als "nicht unverhältnismäßig". Der Ausstand begann im Personenverkehr in der Nacht zum Dienstag um 02.00 Uhr, während er im Güterverkehr bereits am Montagabend begonnen hatte.
Die Bahn argumentierte hauptsächlich, dass die Ankündigung des Streiks durch die GDL viel zu kurzfristig erfolgt sei. Die GDL verteidigte ihrerseits den Streik als legitimes Mittel, um ihren Forderungen in der aktuellen Tarifrunde Ausdruck zu verleihen. Der zentrale Streitpunkt des Tarifkonflikts bleibt die Forderung der GDL nach einer 35-Stunden-Woche für Beschäftigte im Schichtdienst bei vollem Lohnausgleich.
Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts wird weitreichende Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des Tarifkonflikts und die Beziehung zwischen der Bahn und der GDL haben. Sie wird auch die Rechte von Gewerkschaften und Arbeitgebern in Arbeitskampfsituationen neu definieren können.
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