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Einstufung AfD als Verdachtsfall - Fortsetzung

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster setzt seine Verhandlungen über die Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) fort.

Diese Verhandlung begann am Dienstag und wurde am Mittwoch fortgesetzt. Ein endgültiges Urteil wurde noch nicht verkündet, da die Anwälte der AfD möglicherweise weitere Beweisanträge stellen möchten.

Die AfD hat bereits in der Vergangenheit gegen die Einstufung als Verdachtsfall geklagt. Das Verwaltungsgericht Köln wies eine solche Klage im März 2022 ab. Nun geht es vor dem OVG in Münster um Berufungsklagen gegen das BfV. Die AfD argumentiert unter anderem, dass das Bundesverfassungsschutzgesetz nicht auf politische Parteien anwendbar sei und dass die Erklärung einer Verfassungsfeindlichkeit dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten bleiben sollte.

Der Streit betrifft nicht nur die Gesamtpartei, sondern auch die Einstufung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) und des mittlerweile offiziell aufgelösten Flügels als Verdachtsfall oder extremistische Bestrebung.

Dieser Rechtsstreit zieht sich bereits über mehrere Jahre hin, seitdem die AfD 2019 erstmals als Prüffall und später im Jahr 2021 als Verdachtsfall des Rechtsextremismus eingestuft wurde. Das Verwaltungsgericht Köln verwies darauf, dass es ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei gibt.


OZD.news / SD

Bild: AFP