Die Bundesanwaltschaft hat im Raum Gera in Thüringen zwei mutmaßliche Anhänger der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) festnehmen lassen. Sie sollen unter anderem geplant haben, am schwedischen Parlament in Stockholm Polizisten und andere Menschen zu erschießen, wie die Behörde am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Dazu soll es bereits konkrete Vorbereitungen gegeben haben.
Einer der Männer, Ibrahim M. G., soll sich von Deutschland aus als Mitglied dem IS-Ableger Islamischer Staat Provinz Chorasan angeschlossen haben. Die Provinz umfasst insbesondere Afghanistan und östliche Teile des Irans. Nach den Ermittlungen soll der IS-Ableger ihn im Sommer 2023 mit einem Anschlag als Reaktion auf Koranverbrennungen in Schweden beauftragt haben.
Fortan soll er zusammen mit dem zweiten Festgenommenen, Ramin N., einen Anschlag am schwedischen Parlament in der Hauptstadt Stockholm geplant haben, um "Polizisten und andere Personen" zu töten. Dazu sollen sie bereits "konkrete Vorbereitungen" getroffen und insbesondere zu den örtlichen Gegebenheiten recherchiert haben. Versuche der Beschaffung von Waffen seien noch erfolglos geblieben.
Bereits zuvor sollen die Beschuldigten in Deutschland rund 2000 Euro an Spenden für den IS in Nordsyrien gesammelt haben. Voraussichtlich am Dienstag und Mittwoch sollten beide dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Dieser muss über die Haftbefehle und den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte, die Gefahr durch islamistischen Terrorismus sei weiterhin "akut". "Wir bleiben sehr wachsam und wir handeln konsequent, um islamistische Anschläge zu verhindern", betonte sie. Schwedens Regierungschef Ulf Kristersson sagte, die Sicherheitsbehörden beider Länder stünden in engem Kontakt, um den Vorfall genau zu untersuchen.
xmw/cfm © Agence France-Presse
Kommentar
Warum wurde nicht Abgeschoben?
Die Frage, warum in Deutschland nicht (konsequent) abgeschoben wird, berührt eine Vielzahl von rechtlichen, praktischen, humanitären und politischen Aspekten. Eine umfassende Betrachtung dieser Thematik erfordert, diese verschiedenen Dimensionen zu berücksichtigen:
1. Rechtliche Hürden: Das deutsche und europäische Asylrecht sieht eine Reihe von Schutzmechanismen für Asylsuchende und Flüchtlinge vor. Bevor eine Abschiebung erfolgen kann, müssen zahlreiche rechtliche Prüfungen stattfinden, um sicherzustellen, dass keine Verletzung von Menschenrechten oder internationalen Schutzverpflichtungen erfolgt. Dazu gehören beispielsweise das Verbot der Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung sowie der Schutz vor Verfolgung.
2. Humanitäre Gründe: In vielen Fällen können humanitäre Gründe einer Abschiebung entgegenstehen. Dazu zählen schwerwiegende Krankheiten, familiäre Bindungen in Deutschland oder die Situation minderjähriger Kinder, die hier aufgewachsen sind. Solche Faktoren müssen individuell bewertet werden und können zu einem vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthaltsrecht führen.
3. Mangelnde Kooperation der Herkunftsländer: Ein weiterer Faktor, der Abschiebungen erschwert, ist die mangelnde Kooperation der Herkunftsländer. Nicht alle Staaten sind bereit oder in der Lage, ihre Staatsangehörigen zurückzunehmen. Probleme bei der Identifizierung und der Beschaffung von Reisedokumenten sind häufige Hindernisse.
4. Praktische und administrative Herausforderungen: Die Durchführung von Abschiebungen ist auch mit praktischen und administrativen Herausforderungen verbunden. Dazu zählen organisatorische Aspekte, wie die Verfügbarkeit von Flügen und die Begleitung durch Sicherheitspersonal, aber auch der Widerstand der Betroffenen oder ihrer Unterstützerinnen und Unterstützer.
5. Politische und gesellschaftliche Erwägungen: Die Abschiebungspolitik ist zudem ein hochsensibles politisches Thema, das in der Öffentlichkeit und in den Medien kontrovers diskutiert wird. Humanitäre Überlegungen, die Sorge um das internationale Ansehen Deutschlands und politische Erwägungen auf nationaler und europäischer Ebene spielen hierbei eine Rolle.
6. Europäische Dimension: Deutschland ist Teil des Europäischen Asylsystems, das eine gemeinsame Regulierung von Asylverfahren und Abschiebungen anstrebt. Unterschiedliche Standards und Verfahren in den Mitgliedstaaten sowie die Diskussionen um die Verteilung von Schutzsuchenden innerhalb der EU beeinflussen die nationale Praxis.