Dazu sagt DUH-Leiterin Recht Cornelia Nicklas:
"Die vom Bundeskabinett verabschiedete Novelle des Wind-auf-See-Gesetzes bedeutet den massiven Abbau von Umweltstandards. Die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung gefährdet nicht nur die Naturverträglichkeit der Projekte, sondern auch die Planungssicherheit selbst für etablierte Branchenvertreter.
Sogenannte Beschleunigungsgebiete, innerhalb derer Projekte komplett ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtliche Prüfung zugelassen werden sollen, hätten schlimme Folgen für den Meeresschutz. Zudem sind sie als Maßnahme zur nationalen Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie nicht zwingend erforderlich.
Meeres- und Klimaschutz können so nicht Hand in Hand gehen. Das Wissen über unsere Meeresgebiete ist bereits heute schlecht, weshalb der Verzicht auf die Prüfungen mitsamt Datenerhebung keinesfalls hinnehmbar ist.
Wir appellieren an die Mitglieder des Bundestages, das Gesetz nachzuschärfen und Umweltverträglichkeits- und artenschutzrechtliche Prüfungen zu erhalten."