Die Kritik am damaligen Bundesgesundheitsminister ist deutlich und umfasst mehrere Punkte:
1. Überbeschaffung und hohe Lagerbestände: Es wird bemängelt, dass zu Beginn der Pandemie massive Mengen an Schutzmasken beschafft wurden, die zu anhaltend hohen Lagerbeständen führten. Diese Überbeschaffung wurde als unwirksam für die Pandemiebekämpfung bewertet.
2. Mangelnde Verteilung und Folgekosten: Von den beschafften 5,7 Milliarden Schutzmasken wurden nur zwei Milliarden verteilt, und nur 1,7 Milliarden davon in Deutschland. Ein beträchtlicher Teil der Masken wurde vernichtet oder soll vernichtet werden. Die Verwaltung dieser überbeschafften Masken verursachte Folgekosten, die bis Ende 2023 auf 460 Millionen Euro geschätzt wurden.
3. Fehlendes Nutzungskonzept: Für die noch verwendbaren Schutzmasken gibt es kein Nutzungs- und Verteilungskonzept, was bedeutet, dass auch diese irgendwann entsorgt werden müssen.
4. Ungewöhnliche Beschaffungswege und Informationspolitik: Während in den ersten Monaten der Pandemie große Unsicherheit herrschte und ungewöhnliche Beschaffungswege erlaubt waren, wird kritisiert, dass nur ein Bruchteil der Mittel effektiv zur Pandemiebekämpfung eingesetzt wurde. Zudem wird die Informationspolitik des Ministeriums bemängelt, insbesondere die nachträgliche Einstufung von Dokumenten als "Verschlusssachen" ohne ausreichende Begründung.
5. Verantwortung des Bundesministeriums für Gesundheit: Der Rechnungshof sieht die Hauptursache für die Probleme in der massiven Überbeschaffung, für die das Bundesministerium für Gesundheit verantwortlich gemacht wird. Es wird angemerkt, dass das Ministerium im Haushalts- und Vergaberecht Ausnahmetatbestände überdehnt hat, und es wird eine kritische Auseinandersetzung des Ministeriums mit diesen Praktiken gefordert.
Insgesamt fordert der Bundesrechnungshof eine kritische Aufarbeitung der Erfahrungen mit der Beschaffung und Verteilung von Schutzausrüstung sowie eine angemessene Berücksichtigung dieser Erfahrungen bei künftigen Krisen.
OZD.news / SD