Münster - (SMS) - Die Stadt Münster führt ab Montag, 27. April, eine Maskenpflicht ein: Immer dann, wenn eine Dienstleistung in Anspruch genommen oder erbracht wird und der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann, müssen Nase und Mund bedeckt werden. Beispielsweise in Einzelhandelsgeschäften, in der Bank oder im Möbelhaus. Die Maskenpflicht gilt außerdem im öffentlichen Personennahverkehr und in städtischen Dienstgebäuden beim Publikumsverkehr, so etwa im Bürgerbüro Mitte, in der Kfz-Zulassung, im Jobcenter oder dem Sozialamt.
Betroffen von der Verpflichtung sind alle Personen ab Vollendung des fünften Lebensjahres.
Auch Schals, Tücher oder selbst genähte Masken können zum eigenen wie auch zum Schutz der Mitmenschen genutzt werden. "Die zertifizierten Masken können so den Krankenhäusern und Arztpraxen, der Pflege oder dem Rettungsdienst vorbehalten werden", erläutert Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer. "Es geht darum, in Münster das Potential für eine Tröpfchen-Übertragung durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern."
Besonders an die Schülerinnen und Schüler, die ab kommenden Donnerstag (23. April) zur Prüfungsvorbereitung in die Schulen zurückkehren, richtet sich die Bitte des Krisenstabs, schon ab diesem Datum in Bus und Bahn eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Ab kommenden Montag gilt selbstverständlich auch hier die allgemeine Pflicht.