Zum Inhalt springen
OZD.news - News und Nachrichten zum Nachschlagen

Paukenschlag: Staat muss auch scharfe und polemische Kritik aushalten - mit Erklärung

Streit über kritischen Tweet: Karlsruhe gibt Journalist Reichelt Recht

Gesellschaft | Gericht | Kritik


Im Streit über einen Beitrag auf X hat der frühere "Bild"-Chefredakteur Julian Reichelt ѡ einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht eingefahren. 


Dieses gab nach Angaben vom Dienstag seiner Verfassungsbeschwerde statt, mit der Reichelt sich gegen eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts wehrte. Das Kammergericht hatte ihm per einstweiliger Verfügung eine kritische Äußerung über die Bundesregierung verboten. (Az. 1 BvR 2290/23)

Reichelt hatte im August 2023 in dem Kurznachrichtendienst geschrieben: 


"Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?!". 


Er verlinkte auf einen Artikel mit der Überschrift "Deutschland zahlt wieder Entwicklungshilfe für Afghanistan".

Die Bundesregierung zog vor Gericht, und das Kammergericht untersagte die Äußerung, dass Deutschland 370 Millionen Euro Entwicklungshilfe an die Taliban gezahlt habe, im November 2023. Dies sei eine unwahre Tatsachenbehauptung. Der Durchschnittsleser verstehe den Beitrag so, dass Deutschland direkt den Taliban Hilfen gezahlt habe. Reichelt sah sein Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt und wandte sich an das Bundesverfassungsgericht.

Dieses gab ihm nun Recht. Die Berliner Entscheidung verletze ihn tatsächlich in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Bei der Beurteilung einer Äußerung müsse der sprachliche Kontext berücksichtigt werden, erklärte das Verfassungsgericht. Das Kammergericht habe den Kontext ausgeblendet. Der durchschnittliche Leser erkenne, dass es Reichelt wichtig gewesen sei, zwischen seinem Beitrag und dem verlinkten Nachrichtenartikel einen inhaltlichen Bezug herzustellen.

Der Staat müsse grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik aushalten, führte das Verfassungsgericht aus. Zwar dürften auch staatliche Einrichtungen vor verbalen Angriffen geschützt werden. Allerdings dürften sie nicht gegen öffentliche, auch scharfe, Kritik abgeschirmt werden, die vom Grundrecht der Meinungsfreiheit besonders gewährleistet werden solle.

Die Kritik sei auch dann geschützt, wenn sich in ihr Tatsachen und Meinungen vermengten, erklärte das Verfassungsgericht. Es hob die Berliner Entscheidung auf und verwies sie zur Neuverhandlung und Entscheidung zurück an das Kammergericht.

smb/cfm 

© Agence France-Presse



Was ist die Meinungsfreiheit?

In Deutschland ist die Meinungsfreiheit ein grundlegendes Recht, das in Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) festgeschrieben ist. Dieser Artikel gewährleistet die Freiheit der Meinungsäußerung, der Information und der Medien. 

Hier ist der genaue Wortlaut des Artikel 5 GG:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.


Die Bedeutung der Meinungsfreiheit

Die Meinungsfreiheit ist ein zentrales Element der demokratischen Gesellschaft. Sie ermöglicht es den Bürgern, ihre Gedanken und Meinungen frei zu äußern, ohne Repressalien von staatlicher Seite befürchten zu müssen. Dies fördert eine offene und pluralistische Diskussionskultur, die für die politische Meinungsbildung und die gesellschaftliche Entwicklung wesentlich ist.


Die Grenzen der Meinungsfreiheit

Die Meinungsfreiheit in Deutschland ist nicht absolut. Sie unterliegt den Beschränkungen, die in Artikel 5 Absatz 2 GG genannt werden. Diese beinhalten:

Allgemeine Gesetze: Diese können die Meinungsfreiheit einschränken, um beispielsweise die Rechte anderer zu schützen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.

Jugendschutz: Gesetze können spezifische Inhalte regulieren, um junge Menschen vor schädlichen Einflüssen zu schützen.

Recht der persönlichen Ehre: Dies schützt Individuen vor Verleumdung und Beleidigung.Anwendung und Kontroversen

In der Praxis können diese Einschränkungen zu Kontroversen führen, insbesondere wenn es um die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz der persönlichen Ehre oder der öffentlichen Sicherheit geht. Gerichtsfälle, in denen es um vermeintliche Beleidigungen, Hate Speech oder ähnliche Themen geht, testen regelmäßig die Grenzen und die Interpretation dieses Grundrechts.


Zusammenfassend ist die Meinungsfreiheit in Deutschland ein fundamentales Recht, das eine wichtige Rolle in der demokratischen Gesellschaft spielt. Gleichzeitig ist sie durch verschiedene Gesetze begrenzt, um den Schutz anderer Rechte und gesellschaftlicher Interessen zu gewährleisten.


OZD.news

Gesellschaft | Gericht

Bitte teile diesen Artikel weiter:


Paukenschlag: Staat muss auch scharfe und polemische Kritik aushalten - mit Erklärung



OZD.news