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Höcke weist Vorwürfe zurück - Gericht spielt Video ab - mit OZD-Wissen

Prozess wegen Verwendung von NS-Parole: Höcke weist Vorwürfe zurück

AfD  |  Höcke 

Thüringens AfD-Chef Björn Höcke hat vor dem Landgericht Halle die Vorwürfe der Verwendung einer NS-Parole zurückgewiesen. "Ich habe mir nichts vorzuwerfen", sagte Höcke am Dienstag im Prozess vor dem Gericht in Sachsen-Anhalt. "Ich wusste tatsächlich nicht, dass 'Alles für D...' auch von der SA benutzte worden ist." Er sei "völlig unschuldig", fügte Höcke hinzu.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem von Verfassungsschützern als Rechtsextremist bezeichneten Höcke das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor. Er soll Ende Mai 2021 im sachsen-anhaltischen Merseburg bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" gesagt haben.

Nach Überzeugung der Ankläger wusste Höcke, der vor seiner politischen Karriere Gymnasiallehrer für Geschichte war, dass es sich bei der Parole "Alles für Deutschland" um eine verbotene Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen Partei NSDAP handelte.

Höcke sagte am Dienstag: "Dieser Ausspruch ist mir niemals als SA-Ausspruch untergekommen." Auch als Geschichtslehrer habe er das nicht wissen müssen. "Ich stehe hier in vollem Bewusstsein, nicht gegen Recht und Gesetz verstoßen zu haben."

Das Gericht spielte ein mehr als anderthalb Stunden langes Video vom damaligen Wahlkampfauftritt von Höcke und weiteren AfD-Politikern in Merseburg ab, wenige Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt

Im Hintergrund der Aufzeichnung sind Pfiffe, Trillerpfeifen und "Nazi-Raus"-Rufe der Gegendemonstranten zu hören. Als letzter von sieben Rednern hält Höcke am Ende vor den rund 250 Kundgebungsteilnehmern das Wahlprogramm der AfD Sachsen-Anhalt hoch und ruft die angeklagte Parole.

Angesichts der Landtagswahl in Thüringen am 1. September steht das Verfahren im Justizzentrum Halle unter besonderer Beobachtung. Höcke ist Spitzenkandidat der AfD für die Landtagswahl Anfang September. Der Thüringer Verfassungsschutz stufte den Landesverband der Partei als gesichert rechtsextremistisch ein.

Für den Prozess sind bislang weitere Verhandlungstermine bis zum 14. Mai eingeplant, die Staatsanwaltschaft regte allerdings bereits weitere Termine an. Bei einer Verurteilung drohen Höcke bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

hex/cfm

© Agence France-Presse

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OZD-Wissen

Welche SA-Parolen dürfen nicht in Deutschland gerufen werden?

In Deutschland sind bestimmte Parolen und Äußerungen, die während des Nationalsozialismus verwendet wurden, ausdrücklich verboten. Dies umfasst insbesondere Parolen, die von der SA (Sturmabteilung), der paramilitärischen Organisation der NSDAP, verwendet wurden. Der Gebrauch dieser Parolen kann als Volksverhetzung, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder Verherrlichung des Nationalsozialismus strafbar sein.

Ein Beispiel für eine solche Parole ist der berüchtigte "Sieg Heil" Ruf, der in der NS-Zeit zur Begrüßung und als Ausdruck der Unterstützung für das Regime verwendet wurde. Ähnlich verhält es sich mit "Heil Hitler". Beide Ausdrücke sind in Deutschland strafrechtlich verboten.

Die Gesetze in Deutschland, insbesondere das Strafgesetzbuch (StGB) § 86a, verbieten die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, was nicht nur Symbole und Gesten, sondern auch Parolen und Rufe einschließt, die mit der NS-Zeit in Verbindung stehen.

Ziel dieser gesetzlichen Regelungen ist es, die Wiederbelebung nationalsozialistischer Ideologien zu verhindern und eine demokratische, freie Gesellschaft zu fördern, die die Menschenrechte achtet. Die Durchsetzung dieser Gesetze ist ein wichtiger Aspekt des öffentlichen Engagements gegen Extremismus und Rassismus in Deutschland.