Dem Rechtsanwalt zufolge sind die weiteren Bedingungen der Einigung vertraulich. Becker werde sich nicht weiter äußern und auch keine Interviews geben. Der dreifache Wimbledonsieger war im April 2022 in seiner damaligen Wahlheimat Großbritannien wegen seiner Insolvenzvergehen zu 30 Monaten Haft verurteilt worden, von denen 15 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden. Er kam aber schon nach weniger als acht Monaten im Gefängnis Ende 2022 wieder frei.
Die Einigung könnte Becker auch die Option eröffnen, wieder nach Großbritannien einzureisen. Er hatte dort lange seinen Hauptwohnsitz, wurde aber nach der Haftentlassung abgeschoben. In einem Interview kündigte er kürzlich an, an allen Fronten dafür zu kämpfen, wieder nach Wimbledon zum Tennisklassiker zurückkehren zu dürfen. Nach Oktober 2024 kann demnach das britische Innenministerium eine Erlaubnis für seine Einreise erteilen.
ran/cfm
© Agence France-Presse
Bitte empfehle diesen Artikel weiter!