218 Euro an Dschihadistenmiliz IS gespendet: Haftstrafe für 25-Jährigen in Berlin
Wegen der Überweisung von 218 Euro an die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) ist ein 25-Jähriger vom Berliner Kammergericht am Freitag zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt worden. Die zuständige Kammer sprach den Angeklagten nach Gerichtsangaben der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig.
Nach Feststellungen des Gerichts hatte der in einem inzwischen verbotenen salafistischen Verein in Berlin aktive Beschuldigte zwischen November 2020 und März 2021 an Spendensammelaktionen für den IS teilgenommen. Er überwies demnach insgesamt elf Einzelbeträge in einer Gesamthöhe von 218 Euro an Verbindungsleute, die das Geld an die Miliz in Syrien leiteten.
Der Beschuldigte habe mit seinen Spenden die Ziele des IS fördern wollen, stellte die Kammer in ihrem Urteil fest. Seine Taten waren laut Gericht bei Ermittlungen des Bundeskriminalamts gegen die Betreiber von Spendenkanälen des IS aufgefallen und führten zur entsprechenden Anklage. Während des im Februar begonnenen Staatsschutzverfahrens zeigte sich der Beschuldigte geständig.
Mit der Strafe von einem Jahr und acht Monaten Haft blieb das Kammergericht etwas unter der Forderung der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, die auf eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und zehn Monaten plädiert hatte. Die Verteidigung sprach sich in dem Prozess für einen Freispruch aus.
bro/cfm © Agence France-Presse
Wofür darf man spenden und wofür nicht?
Hier sind einige allgemeine Richtlinien darüber, wofür man spenden darf und wofür nicht:
Wofür man spenden darf:
Wohltätigkeitsorganisationen: Spenden an offiziell anerkannte und registrierte Wohltätigkeitsorganisationen sind weit verbreitet und oft steuerlich absetzbar.
Bildungseinrichtungen: Viele Menschen spenden an Schulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen, um Bildungsprogramme zu unterstützen.
Gesundheitswesen: Spenden an Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen und Organisationen, die sich mit spezifischen Gesundheitsproblemen beschäftigen, sind ebenfalls gängig.Katastrophenhilfe: Im Falle von Naturkatastrophen oder anderen Notfällen werden oft Spenden gesammelt, um den betroffenen Menschen zu helfen.
Umweltschutz: Organisationen, die sich für den Schutz der Umwelt oder den Erhalt der Tierwelt einsetzen, erhalten ebenfalls Unterstützung durch Spenden.
Wofür man nicht spenden sollte, oder was verboten sein könnte:
Illegale Zwecke: Spenden an Organisationen oder Einzelpersonen, die illegale Aktivitäten unterstützen, sind natürlich verboten.
Persönlicher Gewinn: Es ist nicht zulässig, unter dem Deckmantel der Wohltätigkeit Geld für persönliche Bereicherung zu sammeln.
Nicht registrierte "Wohltätigkeitsorganisationen": Vorsicht ist geboten bei Organisationen, die nicht offiziell als gemeinnützig anerkannt sind oder keine transparente Berichterstattung bieten.
Politische Einmischung: In vielen Ländern ist es verboten, aus dem Ausland finanzierte Spenden für politische Kampagnen zu verwenden.
Es ist wichtig, die Glaubwürdigkeit und Legitimität einer Organisation zu überprüfen, bevor man spendet. Viele Länder haben spezielle Behörden und Register, die Informationen über registrierte Wohltätigkeitsorganisationen und deren Status bereitstellen. Dies hilft, sicherzustellen, dass die Spenden wie beabsichtigt verwendet werden und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Tipp: Prüfen Sie vorher sorgfältig!
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