Bezirksregierung Münster: Münster/Dorsten. Nachdem die Umbauarbeiten endgültig abgeschlossen sind, nimmt die ZUE Dorsten am heutigen Mittwoch (22. April) die 90 ersten Flüchtlinge auf. Weitere 59 Menschen werden morgen folgen.
Die Einrichtung, die sich weiterhin im Eigentum der Stadt Dorsten befindet und vom Land NRW für eine Dauer von fünf Jahren angemietet wurde, ist in ihrer Kapazität auf insgesamt 250 Personen ausgelegt. Bei den 149 Menschen, die dort heute und morgen einziehen werden, handelt es sich vor allem um Familien mit Kindern und um einige allein reisende Frauen und Männer. Die Flüchtlinge kommen aus den Herkunftsstaaten Türkei, Iran und dem Irak. Die Verweildauer der Bewohnerinnen und Bewohner in der ZUE wird sich individuell nach dem Ausgang des Asylverfahrens richten. Im Einzelfall kann diese, gemäß den Vorgaben des Landes NRW, bis zu maximal zwei Jahre betragen. Als Betreuungsverband wird sich der Arbeiter Samariter-Bund Regionalverband Vest Recklinghausen e. V. vor Ort um die Menschen in der Einrichtung kümmern.
Aus Gründen der Corona-Prävention, verbringen neu ankommende Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach ihrer Aufnahme in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum (LEA) derzeit zunächst eine Karenzzeit von mindestens zwei Wochen in einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE). Erst danach können sie in eine ZUE umziehen. Dies galt auch die Menschen, die heute und morgen in die ZUE Dorsten einziehen werden.
Der mindestens 14-tägige Aufenthalt in einer EAE dient neben der Asylantragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auch der Gesundheitsprüfung und dem Impfangebot. In erster Linie soll durch die Karenzzeit eine mögliche Corona-Erkrankung ausgeschlossen werden können, so dass keine infizierten Menschen der ZUE zugewiesen werden.
Zum Umgang mit Corona-Verdachtsfällen und infizierten Bewohnerinnen und Bewohnern in der ZUE Dorsten liegt ein umfassender Maßnahmenplan vor. Verdachtsfälle und infizierte Personen können so zum Beispiel im Ernstfall in der Einrichtung unter Quarantäne gestellt werden, also getrennt von den anderen Bewohnerinnen und Bewohnern untergebracht werden.
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