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In einem dramatischen Finale einer langjährigen juristischen Auseinandersetzung wurde ein ehemaliger Top-Manager des global agierenden Einzelhandelsriesen Steinhoff zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt. Das Landgericht Oldenburg sprach das Urteil aufgrund schwerwiegender Steuerdelikte aus, die im schattenhaften Geflecht des Konzerns verübt wurden. Der Angeklagte, einst Geschäftsführer europäischer Tochtergesellschaften mit Sitz in Westerstede, muss zudem eine Geldstrafe in Höhe von 252.000 Euro entrichten.
Das Gericht befand den 64-jährigen Manager der Hinterziehung von Unternehmenssteuern in insgesamt 20 Fällen für schuldig, wobei sich die betrügerischen Aktivitäten über die Jahre 2008 bis 2012 erstreckten und einen verheerenden Schaden von mehr als 26 Millionen Euro verursachten. Diese neuerliche Verurteilung ist das jüngste Kapitel in der dunklen Geschichte des Konzerns, die 2017 ans Licht kam, als Bilanzunregelmäßigkeiten den Konzern in eine tiefe Krise stürzten.
Die Vorgeschichte des Angeklagten ist ebenso belastet. Bereits früher wurde er zu dreieinhalb Jahren Haft wegen privater Steuerhinterziehung und unrichtiger Bilanzdarstellung verurteilt. Diese früheren Verurteilungen flossen in die Gesamtstrafenbildung mit ein und illustrieren das Bild eines tief verwurzelten Musters betrügerischen Verhaltens.
Das Urteil trägt auch der Tatsache Rechnung, dass der Prozess eine überlange Dauer hatte, die vom Gericht als rechtsstaatswidrig eingestuft wurde. Zwei Jahre der verhängten Strafe gelten daher bereits als verbüßt.
ozd
Die Steinhoff-Holding, einst ein Titan in der Möbelhaus- und Einzelhandelsbranche mit Beteiligungen auf mehreren Kontinenten, sieht sich nach wie vor mit den Nachwehen dieser Enthüllungen konfrontiert. Der Fall wirft ein grelles Licht auf die komplexen Scheingeschäfte und überhöhten Bewertungen innerhalb der Gruppe, die letztlich zu massiven Bilanzfälschungen und einer künstlich reduzierten Steuerlast führten.
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