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Das Landgericht München I hat eine zur Tatzeit 19 Jahre alte Frau wegen der Tötung ihres Neugeborenen zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Laut dem am Mittwoch verkündeten Urteil wertete das Gericht die Tat allerdings als Totschlag und nicht wie von der Staatsanwaltschaft gefordert als Mord aus niederen Beweggründen. Die mittlerweile 20-Jährige blieb in Untersuchungshaft.
Die junge Frau entstammt einem engen Familienumfeld in einem konservativ-katholischen Milieu. Ihre Schwangerschaft sei ungewollt gewesen. Vor dem familiären Hintergrund sei eine Abtreibung für die Frau keine Option gewesen. Stattdessen habe sie im Mai 2023 im Badezimmer des Anwesens ihrer Eltern einen gesunden Jungen zur Welt gebracht und diesen anschließend in der Toilette getötet.
Sie betätigte laut Urteil so oft die Spülung, bis das Kind in der Toilette tot war. Es starb laut Obduktion an Ersticken durch Ertrinken, der Todeskampf dauerte mehrere Minuten. Das Gericht nahm ein ganzes Motivbündel für die Gewalttat an. So habe die junge Frau Angst gehabt, das Bild der Familie nach außen zu beschädigen und die Erwartungen ihrer eigenen Familie zu enttäuschen.
ran/cfm © Agence France-Presse