Nach fast einem Jahr intensiver Diskussionen haben sich die Ampel-Fraktionen auf eine überarbeitete Version des Düngegesetzes geeinigt. Ziel der Novelle ist es, einen „guten Ausgleich“ zwischen den Interessen der Allgemeinheit an einem hohen Grundwasserschutz und den Bedürfnissen der Landwirtinnen und Landwirte nach praktikablen Vorschriften zu finden, so der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch. Neben dem verbesserten Schutz des Grundwassers soll die Reform auch drohende Strafzahlungen an die EU verhindern.
Die Überarbeitung des Düngegesetzes stärkt insbesondere das Verursacherprinzip, wobei durch neu eingeführte Monitoring-Systeme die Düngepraktiken und Nährstoffdaten der einzelnen Betriebe transparent gemacht und überwacht werden sollen. Diese Maßnahme war eine Zusage an die EU-Kommission, um die Verfahren wegen hoher Nitratbelastungen in deutschen Gewässern zu beenden.
Deutschland stand seit 2012 unter Druck der Brüsseler Behörden, die Düngeregeln zu verschärfen, nachdem bestimmte Regionen, insbesondere solche mit intensiver Tierhaltung und Gemüseanbau, wiederholt hohe Nitratwerte in Gewässern aufwiesen. Zu hohe Stickstoffeinträge haben schwerwiegende ökologische Folgen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2018 bestätigte die Nichteinhaltung der Nitrat-Richtlinie durch Deutschland, was hohe Strafzahlungen nach sich ziehen konnte. In der Folge wurden bereits strengere Regelungen eingeführt, darunter erweiterte Sperrzeiten und spezielle Düngeverbote.
Die jüngste Einigung im Bundestag ermöglicht es nun, die Novelle zur Abstimmung zu bringen, obwohl aus landwirtschaftlichen Kreisen weiterhin erhebliche Kritik laut wird. Der Deutsche Bauernverband (DBV) unter der Führung von Joachim Rukwied bemängelt das Fehlen einer „konkreten Ausgestaltung“ des Verursacherprinzips und beklagt, dass einige Aspekte des neuen Gesetzes sogar über die EU-Vorgaben hinausgehen und mehr Bürokratie schaffen würden.
Rukwied sieht damit das Ziel eines ernsthaften Bürokratieabbaus im Düngerecht als gescheitert an.
ozd
Kritischer Kommentar:
Die Novelle des Düngegesetzes zeigt die Herausforderungen auf, die bei dem Versuch entstehen, ökologische Nachhaltigkeit mit landwirtschaftlichen Praktiken in Einklang zu bringen. Während die Notwendigkeit eines strengen Umweltschutzes unbestreitbar ist, wirft die starke Opposition seitens der Landwirte Fragen auf, ob die neuen Regelungen wirklich praxisnah sind oder ob sie die Landwirte übermäßig belasten.
Es ist entscheidend, dass zukünftige Gesetzesänderungen nicht nur ökologisch wirksam, sondern auch wirtschaftlich tragbar und praktisch umsetzbar sind, um sicherzustellen, dass sie von den Betroffenen akzeptiert und erfolgreich implementiert werden können. Die Regierung steht vor der schwierigen Aufgabe, einen echten Dialog mit allen Beteiligten zu führen und Kompromisse zu schmieden, die die ökologischen Ziele erreichen, ohne die landwirtschaftliche Produktivität unangemessen zu beeinträchtigen.