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Antibiotika in Fisch und Fleisch

Antibiotika werden auch in der Nutztierhaltung zur Behandlung von Tierkrankheiten eingesetzt

Berlin – Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stuft die Antibiotikabelastung von Fisch und Fleisch in ausgewählten Produkten als gering ein. Gemäß den Ergebnissen aus der MEAL-Studie (Mahlzeiten für die Expositionsschätzung und Analytik von Lebensmitteln) enthielten fast alle unzubereiteten Proben von Fo­rellenfilet, Schweinefleisch und Putenfleisch keine nachweisbaren oder bestimmbaren Gehalte von pharma­kologisch aktiven Substanzen.

Für diese Analyse wurden jeweils 60 Produkte von Forelle, Schweinefleisch und Putenfleisch in gängigen Lebensmittelgeschäften eingekauft. Jede der insgesamt 180 entnommenen Proben wurde geteilt, um roh oder haushaltstypisch zubereitet ausgewertet zu werden. Zunächst wurden alle unzubereiteten Proben auf 20 phar­makologisch aktive Substanzen untersucht, darunter vor allem Stoffe mit antibiotischer Wirkung (zum Beispiel Tetracyclin, Doxycyclin und Sulfadiazin).

Antibiotika werden auch in der Nutztierhaltung zur Behandlung von Tierkrankheiten eingesetzt. Somit können Lebensmittel, die von behandelten Tieren stammen, Rückstände von Tierarzneimitteln enthalten. Die Rückstandshöchstmengen für Tierarzneimittel sind gesetzliche geregelt und dürfen nicht überschritten werden.

Auch angesichts der möglichen Ausbildung von Antibiotikaresistenzen lag der Fokus in diesem Teil der Arbeit auf Stoffe mit antibiotischer Wirkung. Dafür wurden Proben von Forellenfilet, Schweinefleisch und Puten­fleisch auf die Gehalte 20 verschiedener Antibiotika und Kokzidiostatika, also antibiotisch wirksame Substan­zen zur Behandlung von bestimmten Darmerkrankungen, die durch Einzeller verursacht werden, gescreent.


Aerzteblatt.de


Foto: Robert Przybysz/stock.adobe.com