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Assange darf in Berufung gehen

Das entschied der Londoner High Court am Montag nach einer Anhörung.

Der inhaftierte Wikileaks-Gründer Julian Assange darf in Großbritannien gegen seine Auslieferung in die USA erneut in Berufung gehen. Die USA wollen den Australier wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente über die US-Armee und wegen Verstößen gegen das Anti-Spionage-Gesetz vor Gericht stellen.

Bei der Anhörung vor dem Gericht ging es vor allem um eine Garantie von US-Seite für Assange im Falle seiner Auslieferung, dass für ihn auch in den USA der erste Zusatz der US-Verfassung zur Rede- und Pressefreiheit gelte. Ein Anwalt der US-Regierung argumentierte bei der Anhörung, die Veröffentlichung geheimer Militärpapiere durch Assange seien nicht durch die Rede- und Pressefreiheit im Sinne der US-Verfassung geschützt.

Der 52-jährige Assange wird in den USA beschuldigt, ab 2010 rund 700.000 vertrauliche Dokumente über militärische und diplomatische Aktivitäten der USA veröffentlicht zu haben. Die Papiere enthielten brisante Informationen über Kriege vor allem im Irak und in Afghanistan, unter anderem über die Tötung von Zivilisten und die Misshandlung von Gefangenen. 

Im Falle einer Verurteilung in den USA drohen dem Australier bis zu 175 Jahre Haft. Assange und seine Anhänger sehen in dem Vorgehen der US-Justiz ein politisches Verfahren.

cp/ju

© Agence France-Presse