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Mehr Tierschutz und mehr Bürokratie - Wer soll das noch umsetzen

Die Bundesregierung hat kürzlich eine weitreichende Überarbeitung des Tierschutzgesetzes beschlossen, die strengere Vorgaben für die Haltung von Heim- und Nutztieren, die Hundezucht und den Onlinehandel mit Haustieren einführt.

Landwirtschaft   Özdemir

Trotz der erklärten Absicht, den Tierschutz zu verbessern, hat der Gesetzentwurf sowohl von Tierschutzverbänden als auch von Landwirten Kritik hervorgerufen.

Der Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir betonte die Notwendigkeit der Reform: "Die allermeisten Tierhalterinnen und Tierhalter in Deutschland werden ihrer Verantwortung gegenüber den Tieren gerecht. Doch noch immer gibt es beim Umgang mit und der Haltung von Tieren Defizite und deshalb leiden in Deutschland viele Tiere." Özdemir beschrieb die Reform als die "umfangreichste Überarbeitung des Tierschutzgesetzes seit vielen Jahren."

Ein zentrales Element des neuen Gesetzes ist das angestrebte Ende der Qualzucht, bei der Tiere für Merkmale gezüchtet werden, die zu Schmerzen oder Krankheiten führen können. "Dazu gehören Symptome wie Blindheit, Taubheit oder Atemnot," erläuterte das Landwirtschaftsministerium. Zusätzlich müssen Verkäufer von Tieren im Internet künftig ihre persönlichen Daten bei der jeweiligen Plattform hinterlegen, um die Transparenz zu erhöhen.

Die geplante Regelung zur Anbindehaltung von Rindern stößt jedoch auf erheblichen Widerstand. Obwohl ein vollständiges Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung vorgesehen ist, wird dies erst nach einer zehnjährigen Übergangszeit wirksam, und kleinere Betriebe dürfen weiterhin saisonal anbinden. Tierschutzbund-Präsident Thomas Schröder kritisierte diese Regelung scharf: "Anbindehaltung ist Tierquälerei. Das Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung mit Übergangsfrist ist weitgehend bedeutungslos, weil diese Haltungsart ohnehin ein 'Auslaufmodell' ist."

Weitere wichtige Maßnahmen, die in dem Gesetzentwurf fehlen, wie ein Verbot des Transports lebender Tiere außerhalb Europas, strengere Regeln für Tierversuche oder die Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang, wurden ebenfalls kritisiert. "Wir setzen jetzt auf das parlamentarische Verfahren und hoffen, dass dort mit Sachverstand vernünftige Lösungen gefunden werden," erklärte Hubertus Beringmeier vom Deutschen Bauernverband, der den Gesetzentwurf als "wenig praktikabel und in handwerklicher Hinsicht sehr überarbeitungsbedürftig" bezeichnete.

Insgesamt spiegelt die Diskussion um das neue Tierschutzgesetz die komplexen und oft widersprüchlichen Anforderungen wider, die an moderne landwirtschaftliche und tierhaltende Praktiken gestellt werden. Sie zeigt auch, wie schwierig es ist, einen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Landwirtschaft, den Forderungen von Tierschützern und den gesetzlichen Vorgaben zu finden.

ozd


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