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Einbürgerungen auf Rekordhoch - Was muss ein Einbürgerungswilliger vorweisen?

Zahl von Einbürgerungen 2023 auf Rekordhoch - Was muss ein Einbürgerungswilliger vorweisen? - Kann die Staatsbürgerschaft wieder entzogen werden?

Gesellschaft  |  Deutschland 

In Deutschland sind 2023 so viele Menschen eingebürgert worden wie noch nie seit Beginn der Erfassung im Jahr 2000. Insgesamt bekamen im vergangenen Jahr 200.100 Menschen aus dem Ausland einen deutschen Pass, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte. Das waren 19 Prozent mehr als im Jahr zuvor.

Die hohe Zahl stehe im Zusammenhang mit der starken Zuwanderung syrischer Schutzsuchender in den Jahren 2014 bis 2016, von denen viele mittlerweile die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllten, teilte das Statistikamt mit. So machten vormals syrische Staatsangehörige mit 75.500 Menschen mit 38 Prozent mehr als ein Drittel der Einbürgerungen aus.

Türkische und irakische Staatsangehörige stellten 2023 mit jeweils 10.700 Einbürgerungen gemeinsam die zweitgrößte Gruppe. 

Dabei nahm die Zahl der Einbürgerungen irakischer Staatsangehöriger laut Statistik gegenüber dem Vorjahr um 57 Prozent zu, während sie bei türkischen Staatsbürgern um 25 Prozent zurückging.

Insgesamt wurden 2023 Menschen mit 157 unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten eingebürgert. Sie waren im Durchschnitt 29,3 Jahre alt und somit deutlich jünger als die Gesamtbevölkerung mit 44,6 Jahren. Der Frauenanteil lag nur bei 45 Prozent.


wik/cfm © Agence France-Presse



Wie geht die Einbürgerung in Deutschland? Welche Voraussetzung müssen erfüllt werden?

Aufenthaltsdauer: In der Regel müssen Antragsteller mindestens acht Jahre legal in Deutschland gelebt haben. Diese Zeit kann unter bestimmten Umständen verkürzt werden, beispielsweise bei nachgewiesener Integration oder durch Heirat mit einem deutschen Staatsbürger.

Einkommen: Antragsteller müssen ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familie ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen (z.B. Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe) bestreiten können.

Straffreiheit: Antragsteller dürfen keine schwerwiegenden Straftaten begangen haben und sollten generell eine saubere Strafakte haben.

Deutschkenntnisse: Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (in der Regel mindestens B1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).

Verfassungstreue: Antragsteller müssen die deutsche Verfassung und die Gesetze achten und eine Loyalitätserklärung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland abgeben.

Staatsbürgerkunde: Erfolgreiche Teilnahme an einem Einbürgerungstest, der Wissen über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland nachweist.

Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit: In der Regel müssen Antragsteller ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen, insbesondere für EU-Bürger oder in Fällen, in denen die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht zumutbar oder nicht möglich ist.

Eine Einbürgerung war laut Gesetzeslage 2023 in der Regel nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich. Die Dauer konnte bei besonderen Integrationsleistungen auf sieben beziehungsweise sechs Jahre verkürzt werden. Ehegatten und Kinder konnten auch ohne Mindestaufenthaltsdauer miteingebürgert werden.

Kann die Staatsbürgerschaft wieder entzogen werden?

In Deutschland kann die Staatsbürgerschaft unter bestimmten Umständen wieder entzogen werden, jedoch ist dies nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Die Regelungen zum Entzug der Staatsbürgerschaft sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) festgelegt. Hier sind einige Gründe und Bedingungen, unter denen die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden kann:

Täuschung, Drohung oder Bestechung: Wenn die Einbürgerung durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erreicht wurde, kann die Staatsbürgerschaft entzogen werden. Dies beinhaltet Fälle, in denen falsche Angaben gemacht oder relevante Informationen verschwiegen wurden, die bei bekannt werden die Einbürgerung verhindert hätten.

Beteiligung an terroristischen Aktivitäten: Ein relativ neuer Grund für den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft, eingeführt im Jahr 2019, betrifft Personen mit einer weiteren Staatsangehörigkeit, die sich an Kampfhandlungen für eine terroristische Vereinigung im Ausland beteiligen. Diese Regelung gilt nur für Personen, die nach dem 6. August 2019 eingebürgert wurden oder deren Beteiligung an terroristischen Aktivitäten nach diesem Datum erfolgte.

Verlust durch freiwilligen Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit: Personen, die nach der Einbürgerung freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annehmen, verlieren in der Regel automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, es sei denn, sie haben vorher eine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft erhalten.

Verzicht: Ein Bürger kann auf seine deutsche Staatsbürgerschaft verzichten, sofern er eine andere Staatsangehörigkeit besitzt oder ihm eine solche zugesichert ist, da Deutschland in der Regel keine Staatenlosigkeit herbeiführt.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft sehr selten vorkommt und stets ein rechtliches Verfahren erfordert, in dem die Betroffenen rechtliches Gehör finden und sich gegen den Entzug wehren können. Der Prozess muss den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Rechtsstaates entsprechen.



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