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Abschiebung nach Afghanistan

Abschiebungen mit Hürden

Trotz rechtlicher und vor allem faktischer Hürden wird weiter über Afghanistan-Abschiebungen diskutiert.

Nach dem Messerattentat von Mannheim intensiviert sich die Diskussion über die Abschiebung von Straftätern nach Afghanistan. Dabei stellen sich vor allem zwei Probleme: zum einen die gefährliche Lage in Afghanistan, die Abschiebungen für das Auswärtige Amt und viele Gerichte aus rechtlichen Gründen unmöglich macht, zum anderen die fehlenden diplomatischen Beziehungen zur international nicht anerkannten Taliban-Regierung, die Abschiebungen nach Afghanistan praktisch unmöglich machen. Es berichtet u.a. FAZ (Mona Jaeger). zeit.de (Tilman Steffen/Michael Schlieben) und spiegel.de (Rasmus Buchsteiner/Anna Reimann) bringen Übersichten in Frage-und-Antwort-Form.

In einem Gastkommentar für die Welt spricht sich CDU-Generalsekretär und MdB Carsten Linnemann für einen Aktionsplan "Politischer Islam" aus, der "konkrete Maßnahmen" statt "Betroffenheitsrhetorik der Politiker" produzieren solle. "Ausreden", nach denen "Herkunftsländer ihre Leute nicht mehr zurücknehmen" wollten, könne Linnemann "nicht mehr hören. Man muss es nur wollen." Reinhard Müller (FAZ) schreibt im Leitartikel, dass "kriegerische Auseinandersetzungen und eine schwierige Sicherheitslage … nicht per se" Grund für Schutzgewährung und ebenso wenig "Grund, jemanden nicht zurück zu führen" sein könnten. Constanze von Bullion (SZ) hält eine Bestrafung von Mördern in Deutschland für richtig, statt diese straflos nach Afghanistan in die Freiheit abzuschieben. Dinah Riese (taz) macht geltend, dass die effektivste "Prävention" gegenüber Taten wie in Mannheim, Projekte für die Integration und psychosoziale Betreuung von Geflüchteten und deren "Demokratieerziehung" durch einen "sparwütigen" Finanzminister bedroht seien.

LTO