Das
Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium der Finanzen
vorgelegten Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2024 beschlossen. Das
Artikelgesetz mit Regelungen quer durch das Steuerrecht enthält eine
große Errungenschaft für den Kunsthandel: Für die Lieferung und den
innergemeinschaftlichen Erwerb von Kunstgegenständen gelten nun auch in
Deutschland wieder der ermäßigte Steuersatz von 7 anstelle von 19
Prozent. Damit wird das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, freie
Kulturorte wie Galerien zu unterstützen, umgesetzt.
Kulturstaatsministerin
Claudia Roth: „Gerade in schwierigen Zeiten ist der ermäßigte
Steuersatz ein wichtiges Signal für den Kunsthandel und die kulturelle
Leistung der Galerien. Damit fördert die Bundesregierung die Vielfalt
der Galerienlandschaft und stärkt den Kunsthandelsstandort Deutschland.
Mein besonderer Dank geht hier auch an Bundesfinanzminister Lindner mit
dem wir uns auf die Wiedereinführung einer ermäßigten Umsatzbesteuerung
für den Kunsthandel verständigen konnten.“
Mit dem
Jahressteuergesetz 2024 wird der durch das EU-Recht eröffnete
Handlungsspielraum im Sinne der Förderung des Kunsthandels genutzt. Seit
2014 bestand die ermäßigte Umsatzsteuer im Wesentlichen nur noch für
Direktverkäufe durch die Künstlerinnen und Künstler. Das dadurch
entstandene Ungleichgewicht bei der Besteuerung wird nun aufgehoben und
der Kunstmarkt in Deutschland, auch im internationalen Vergleich,
insgesamt gestärkt.
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung