OVG: Altkanzler Schröder hat keinen Anspruch auf staatlich finanziertes Büro
Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat laut einer weiteren Gerichtsentscheidung keinen Anspruch auf ein staatlich finanziertes Büro. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies am Donnerstag eine Klage des 80-Jährigen gegen die Bundesrepublik zurück und bestätigte damit eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vom Mai 2023.
Schröder war im Mai 2022, rund drei Monate nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, vom Haushaltsausschuss des Bundestags das Büro gestrichen worden. Das Büro mit vier Mitarbeitern, das sich über sieben Räume erstreckte, wurde "ruhend gestellt".
Ruhegehalt und Personenschutz wurden hingegen nicht angetastet.
Hintergrund waren Schröders Verbindungen nach Russland. Er gilt als persönlicher Freund von Präsident Wladimir Putin und war auch nach Kriegsbeginn für russische Energiefirmen tätig. Die Abgeordneten begründeten die Streichung aber nicht damit, sondern gaben als Grund an, dass der Altkanzler "keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt" mehr wahrnehme.
Dagegen klagte Schröder vor dem Verwaltungsgericht. Dieses sah aber keinen Anspruch auf Ausstattung mit Mitarbeitern, auch wenn das seit über 50 Jahren üblich sei. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ging Schröder in Berufung und berief sich auf Gewohnheitsrecht und den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil auch seinen Vorgängern ein Büro finanziert wurde.
Dieses Argument wies das OVG nun zurück. Aus der seit Jahrzehnten gängigen Praxis leiteten sich "keine rechtlichen Wirkungen" her. Es gebe keine Rechtsanspruch, sagte Richter Boris Wolnicki.
Schröders Verteidigung hatte darauf verwiesen, dass es bis zuvor nie einen Zweifel an dem Rechtsanspruch gegeben habe. Auch die Tatsache, dass etwa die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) noch ein Büro habe, werde schließlich nicht in Frage gestellt, sagte Anwalt Ralph Heiermann. Bundeskanzler und Bundeskanzlerinnen hätten schließlich ein besonderes Gewicht, einen besonderen Status. "Das sind nicht irgendwelche pensionierte Beamte."
Sein Mandant wickle alle Aufgaben, die er als ehemaliger Bundeskanzler noch habe, über seine private Anwaltskanzlei in Hannover ab, sagte Heiermann. So gingen zum Beispiel noch Presseanfragen ein. Schröder selbst berichtete während der Verhandlung, dass er derzeit unter anderem einen Bundeswehrsoldaten unterstütze, der ihn nach seiner Entlassung um Hilfe gebeten habe.
2022 habe er sich bemüht, zu einem Ende des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine beizutragen, sagte Schröder. Er habe damals nur Gehör gefunden, weil er ehemaliger Bundeskanzler sei. "Wer hätte mit mir reden wollen, wenn ich nicht Bundeskanzler a. D. gewesen wäre?", fragte er.
Die Flüge habe sein Anwaltsbüro in Hannover gebucht, Protokoll habe seine Frau geführt. So-yeon Schröder-Kim war bei dem Verfahren in Berlin ebenfalls anwesend. Die 54-Jährige verfolgte ihn von den Zuschauerplätzen aus.wik/cfm afp
Kommentar
Schröder: Schröder ist wohl kein Staatsmann durch und durch! Eher wird er in die Geschichte eingehen als eitler Vorteilsnehmer und Steuergeldverschwender. Welch kleiner Geist! Beschädigt sein eigenes Andenken aus Eitelkeit. ozd
Was ist Eitelkeit?
Eitelkeit ist eine Eigenschaft oder Haltung, bei der eine Person übermäßig stolz auf ihr Aussehen, ihre Fähigkeiten oder ihre Errungenschaften ist und dies auch anderen gegenüber zur Schau stellt. Eitelkeit kann sich in verschiedenen Formen äußern, zum Beispiel durch:
Übermäßige Selbstbewunderung: Eine Person, die oft über ihr eigenes Aussehen, ihre Kleidung oder ihren Stil spricht und sich häufig im Spiegel betrachtet.Starkes Bedürfnis nach Anerkennung und Bewunderung: Jemand, der ständig Komplimente oder Bestätigung von anderen sucht und sich unwohl fühlt, wenn diese ausbleiben.Selbstüberhöhung: Eine Person, die ihre eigenen Fähigkeiten oder Erfolge übertrieben darstellt und sich selbst als besser oder wichtiger als andere betrachtet.Kritikunfähigkeit: Jemand, der sehr empfindlich auf Kritik reagiert und Schwierigkeiten hat, seine eigenen Fehler oder Schwächen anzuerkennen.
Eitelkeit wird oft als negative Eigenschaft betrachtet, weil sie auf übermäßige Selbstzentriertheit und Oberflächlichkeit hinweist. Sie kann dazu führen, dass eine Person arrogant oder unsympathisch wirkt und Schwierigkeiten hat, echte zwischenmenschliche Beziehungen zu pflegen.
Eitelkeit unterscheidet sich von gesundem Selbstbewusstsein dadurch, dass sie meist mit einer übertriebenen Fixierung auf das Äußere oder auf Anerkennung verbunden ist, während gesundes Selbstbewusstsein auf einem realistischen Selbstbild und innerer Zufriedenheit basiert.
ozd