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Sechs Monate Grundwehrdienst?

Pistorius stellt Wehrdienstmodell im Ausschuss vor

Mit einem neuen Wehrdienstmodell will Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) die Personalstärke der Bundeswehr deutlich ausbauen: Im Verteidigungsausschuss des Bundestags erläuterte er am Mittwochmorgen seine Pläne, in deren Zentrum ein sechsmonatiger Grundwehrdienst mit der Option einer freiwilligen Verlängerung stehe, wie aus dem Ausschuss gegenüber der Nachrichtenagentur AFP verlautete. Der Minister plant demnach eine Erfassung der Wehrfähigen, den Versand von Musterungsfragebogen an alle jungen Männer und Frauen eines Jahrgangs sowie die Verpflichtung, auf Aufforderung eine Musterung vornehmen zu lassen.

Bei den Plänen gehe es "ausschließlich um die Aufwuchsfähigkeit und die Stärkung der Reserve für die Gesamtverteidigung", zitierte ein Sitzungsteilnehmer den Minister gegenüber AFP. Langfristiges Ziel sei eine Personalstärke der Bundeswehr von 460.000 Soldaten - 203.000 im stehenden Heer, der Rest in der Reserve. 

Für dieses Ziel seien "weitere 200.000 Reservisten zu generieren", wurde der Minister aus dem Ausschuss zitiert. Aktuell verfügt die Bundeswehr über rund 181.0000 aktive Soldatinnen und Soldaten.

Pistorius wies den Angaben zufolge in der Ausschusssitzung darauf hin, dass aktuell die begrenzte Infrastruktur der Bundeswehr der "limitierende Faktor" für den Ausbau der Personalbestands sei. Für 5000 Wehrpflichtige würden womöglich Kosten in Höhe von 1,4 Milliarden Euro anfallen, wurde der Minister zitiert.

Für rege Debatten sorgte im Verteidigungsausschuss nach AFP-Informationen die Frage, ob eine Pflicht auch für Frauen gelten müsse. Die Koalitionspartei FDP sprach sich dafür aus, die Geschlechter in dieser Frage gleich zu behandeln. Sollten eine Wehrpflicht oder ein Wehrdienst kommen, müsste dies aus Sicht der FDP "für alle Geschlechter gelten - anders wäre eine Gerechtigkeit da nicht herzustellen", verlautete aus der FDP-Fraktion gegenüber AFP. Ähnlich argumentierten Unionspolitiker.

Für eine Einbeziehung von Frauen müsste allerdings das Grundgesetz geändert werden. Grundgesetz-Artikel 12a ermöglicht einen verpflichtenden Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband bislang ausdrücklich nur für Männer.

Die Wehrpflicht in Deutschland ist seit 2011 ausgesetzt, aber nicht abgeschafft. Wie weite Teile der Wirtschaft leidet die Bundeswehr derzeit unter akutem Bewerbermangel.

pw/awe

© Agence France-Presse