Zum Inhalt springen
OZD.news - News und Nachrichten zum Nachschlagen

Eigentümliche Verkehrsregeln im Ausland

AvD weist Reisende auf abweichende Bestimmungen bezüglich Europäische Zentren und ihre Park- und Einfahrtsbeschränkungen hin. Für E-Fahrzeuge auf Fähren gelten besondere Bedingungen.

Wer jetzt in der Reisezeit mit dem Auto ins Ausland fährt, muss die dort geltenden Verkehrsregeln beachten. Jedes Land hat dabei seine Eigentümlichkeiten, trotz überall geltender Grundregeln. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) gibt Hinweise, um sich gefahrlos im Straßenverkehr zu bewegen.

Gelbe und blaue Linien zeigen Parkregelungen an

Parkregelungen werden in vielen Ländern mit Markierungen kenntlich gemacht. So bedeuten gelbe Streifen am äußersten Fahrbahnrand oder am Bordstein, dass hier Parken, bei durchgängigen Linien auch Halten, nicht erlaubt ist. In Österreich, Schweiz, Frankreich, Irland oder Holland findet man solche Kennzeichnung.

Blaue Linien bedeuten häufig, dass nur gebührenpflichtig Fahrzeuge abgestellt werden dürfen, so etwa in Italien oder Griechenland. In Österreich wird mit blauen Markierungen der Hinweis gegeben eine Parkscheibe oder ein Parkschein im Auto aufzulegen. 

In Dänemark dürfen innerhalb eines Bereichs von 10 Metern vor und hinter einer Kreuzung keine Fahrzeuge abgestellt werden. Ein solcher Abstand gilt in Polen vor und hinter Fußgängerüberwegen. Schweden will den Abstand bei Halten und Parken auch bei Zebrastreifen und Radfahrquerungen gewahrt sehen. Steht in Schwedisch ein Schild mit der Aufschrift „Avgift“, ist der dazugehörige Parkplatz gebührenpflichtig. Bei „P-skiva“ ist eine Parkscheibe auszulegen und „Förhyrda platser“ oder „Boende“ weisen auf spezielle Parkbewilligungen hin.

Anzeige


Parkzonen in vielen europäischen Städten

In etlichen europäischen Städten sind weiträumige Parkzonen eingerichtet, die man, egal ob Einheimischer oder Besucher, besser befolgt. Wer die geltenden Regeln nicht beachtet, riskiert, dass das eigene Fahrzeug abgeschleppt wird und zusätzlich hohe Bußen. 

Wien

Zu nennen ist da etwa Österreichs Hauptstadt Wien mit Kurzparkzonen, die das gesamte Stadtgebiet umfassen. Mit Parkschein oder Bezahlung über eine App ist die Parkdauer einheitlich auf zwei Stunden von Montag bis Freitag von 9 bis zu 22 Uhr begrenzt. Die zu zahlenden Gebühren beträgt für die vollen zwei Stunden 5 Euro. Kostenpflichtige Park and Ride Parkeinrichtungen erlauben den Umstieg auf den öffentlichen Verkehr. 

Paris

Auch Paris hat in den einzelnen Stadtbezirken weiträumige Parkzonen eingerichtet, die zwischen 2,40 Euro und 6 Euro die Stunde kosten und neuerdings auch nach Größe und Gewicht des Fahrzeuges staffelt. Die Stadtverwaltung verweist zudem auf den öffentlichen Verkehr und unterirdische Parkgaragen, in denen ein Auto ab zwei Stunden Standzeit „meistens“ günstiger abgestellt werden kann als überirdisch.

Brüssel

In Brüssel sind über das gesamte Stadtgebiet Zonen verteilt, die eine unterschiedliche Parkdauer erlauben und gestaffelte Tarife aufweisen. Für die Überwachung kommen mittlerweile auch mit elektronischer Kennzeichenerfassung ausgestattete Fahrzeuge („scan cars“), die den Behörden die Arbeit erleichtern.

Kopenhagen

In Skandinavien hat auch Kopenhagen (Dänemark) in weiten Teilen der Stadt von montags bis samstags das Parken unter eine Gebührenpflicht gestellt. Nur ausgeschilderte Kurzparkzonen dürfen mit ausgelegter Parkscheibe benutzt werden. 

Schweden

Schweden weist in manchen Städten die Besonderheit auf, dass in bestimmten Abschnitten an Tagen mit geradem Datum nur auf der Straßenseite mit geraden Hausnummern geparkt werden und umgekehrt („Datumparkering“).

Zagreb

In vier Parkzonen teilt die kroatische Stadt Zagreb ihr Gebiet auf. Teils wird die Parkzeit begrenzt, teils gilt ein spezielles Parkgebührensystem. Bezahlt werden kann online, ebenso kann auf diesem Weg die Ausstellung von Parkberechtigungen beantragt werden. Weil die Nichtzahlung zum Teil hohe Nachforderungen durch den Betreiber der Parkraumbewirtschaftung nach sich ziehen kann, rät der AvD, alle Zahlungsbelege aufzubewahren. 

Einfahrtsbeschränkungen aus Gründen des Umweltschutzes

Nicht nur das Parken ist quer durch Europa reglementiert. Schon die Einfahrt in die Stadt ist vielerorts Beschränkungen unterworfen. Sie werden aus Gründen des Schutzes der Umwelt oder mit dem Argument angeordnet, historische Stadtkerne zu schützen.

Frankreich

„CritAir“ ist in Frankreich die Umwelt- und Feinstaub-Plakette benannt. So dürfen in französische Städte, etwa Paris und Straßburg bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte nur Kraftfahrzeuge einfahren, die diese Plakette tragen. 4,76 Euro kostet die CritAir-Plakette. Lediglich in Paris gibt es eine Ausnahme für Oldtimer, dieser Status muss nachgewiesen werden. Die jeweils geltenden Zufahrtsbeschränkungen sind durch Beschilderung und durch elektronische Anzeigen vor Ort ausgewiesen.

Italien

Italienische Städte und kleinere Kommunen beschränken oder verbieten die Einfahrt in ihre historischen Stadt- oder Ortskerne. In so genannte „Zona a traffico limitato“ (ZTL) sind die Regeln für die Fahrt in das Zentrum streng limitiert. Üblicherweise dürfen in engen Zeitfenstern sich nur bestimmte Berechtigte innerhalb des Gebietes mit Kraftfahrzeugen bewegen. Zu diesen privilegierten Personenkreisen zählen etwa Anwohner, Lieferanten und städtische Dienstleister. Ausnahmegenehmigungen für Touristen können im Einzelfall Hotels und Pensionen in der Zone vorab beantragen. Man sollte die Parkberechtigung schon zusammen mit der Unterkunft buchen. Auch Inhaber eines EU-Behindertenausweises können sich vorher über die Homepage der jeweiligen Stadt um eine Ausnahmegenehmigung bemühen.

Die Kennzeichnung mit der so gut wie immer vorhandenen Ausschilderung ist für Ortsfremde nicht selten verwirrend. Die ZTL wird auf großen Tafeln, auf denen viele Informationen über die Ausnahmen und Zeitregelungen mitgeteilt werden, angekündigt. Vorsicht, denn eine auch unachtsame Missachtung führt zu hohen Bußen. Videokameras, die in der Lage sind, Kennzeichen zu erfassen und abzugleichen, überwachen flächendeckend. Der Abgleich über Landesgrenzen hinweg ist wegen des europäischen datenschutzkonformem Datenaustausches jederzeit möglich. Eine Missachtung - jeder Verstoß wird einzeln gewertet - führt zu hohen Bußen. Wer nichtwissend unberechtigt einfährt, parkt dann auch unerlaubt, wenn er sein Auto abstellt. 

Belgien

In Belgien haben Brüssel und Antwerpen Umweltzonen eingerichtet. Die "Low Emission Zone" (LEZ) oder französisch "Zone de basses émissions" bringen erhebliche Einschränkungen für Pkw, Kleinlaster und Busse mit sich. Die LEZ gilt an allen Tagen der Woche (7/7) und rund um die Uhr (24/24).

Die Staffelung richtet sich nach Kraftstoffart und Euronorm. Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0 bis Euro 4 sowie Benzinfahrzeuge mit Euro 0 oder Euro 1 sind dauerhaft ausgeschlossen. Nicht berechtigte Pkw können nach Online-Registrierung vorab einen „Tagespass“ zu 35 Euro erwerben. Die Gesamtzahl solcher Tagespässe pro Jahr ist in beiden Städten begrenzt. Daneben sind Ausnahmegenehmigungen etwa für Fahrzeuge von Personen mit Behinderung oder rollstuhlgerecht umgebaute Autos möglich. Auf diesen Websites sind die Online-Registrierungen und Ausnahmegenehmigungen für Brüssel und Antwerpen zu bekommen. Aber Vorsicht: Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die wegen Euronorm 5 oder 6 die Umweltzone befahren dürfen, müssen sich einmalig und kostenlos registrieren lassen, ansonsten droht Bußgeld.

Großbritannien

In London sind drei verschiedene Gebietsbeschränkungen mit verschiedenen Zweckbestimmungen und gestaffelten Fahrzeugkategorien zu beachten. Die "Congestion Charge Zone" ist von Montag bis Freitag von 07:00 bis 18:00 Uhr und von Samstag bis Sonntag von 12:00 bis 18:00 Uhr aktiv. In jetzt allen Bezirken der Hauptstadt (einzige Ausnahme M25) Großbritanniens ist jede Fahrt mit Kraftfahrzeugen gebührenpflichtig. 

In der "Ultra Low Emission Zone" dürfen Pkw, Lieferwagen und Kleinbusse, Lkw sowie Motorräder oder Mopeds nur bei Einhaltung bestimmter Abgasnormen bewegt werden. Die „Low Emission Zone“ betrifft nur bestimmte Nutzfahrzeuge und Wohnmobile mit Dieselmotor. Die Registrierung online vorab ist in jedem Fall anzuraten. Man sollte spätestens zwei Wochen vor Einreise die entsprechenden Formalitäten erledigt haben. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bussen. Die entsprechenden Zonen unterliegen einer Videoüberwachung. Bei der Überwachung der „Emission Zones“ kommt es wohl gelegentlich zu Fehleinstufungen, weil etwa fälschlicherweise ein Dieselmotor abgerechnet wird, obwohl ein sauberer Benzinmotor den Wagen antreibt. Wer aus diesem Grund Post erhält, dem rät der AvD, sich dagegen zu wenden.

Spanien

In Spanien sind in bestimmten Städten „für verbesserten Umweltschutz“ sogenannte Zona De Bajas/Baixes Emisiones (ZBE) eingerichtet. Dort dürfen Fahrzeuge mit Benzinantrieb der Euronormen 0 bis 2, vor 2000 zugelassen, sowie Dieselmotoren mit Euronormen 0 bis 3, Zulassung vor 2006, nicht einfahren. Ebenfalls ausgeschlossen sind zweirädrige Kraftfahrzeuge (Zulassung vor 2003) mit Euronormen 0 und 1. Das gilt etwa für Madrid und Barcelona. Seit 2024 ist die ZBE in Madrid auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt. Mittlerweile ist laut Gesetz für jeden Ort mit mehr als 50.000 Einwohnern eine ZBE vorgeschrieben. Die größeren Orte auf den Kanarischen Inseln sind jetzt ebenfalls einbezogen. 

In Barcelona betrifft es die Gebiete innerhalb der Ringstraßen. Dort müssen auch ausländische Fahrzeuge vor der Einfahrt online registriert sein. Für Fahrzeuge, die wegen schlechtem Abgasverhalten ausgeschlossen sind, können online Tagestickets erworben werden. Informationen sind auf den Seiten der Behörden der Metropolregion Barcelona abrufbar.

Tempo 30 in europäischen Städten

Tempo 30 wird in Städten quer über den Kontinent immer mehr zu einer Regelgeschwindigkeit. Paris hat bereits 2021 mit Ausnahme des Périphérique (Ringautobahn) und einiger großer Verkehrsachsen, etwa den Champs-Élysée, die zulässige Höchstgeschwindigkeit weiträumig um 20 km/h abgesenkt. Dazu kommen zusätzlich die Einrichtung verkehrsberuhigter Bereiche im Zentrum, in denen Fußgänger und der Radverkehr Vorrang haben. 

Auch in der belgischen Hauptstadt Brüssel ist 30 km/h die zulässige Geschwindigkeit. Lediglich auf einigen Hauptachsen darf 50 km/h oder sogar 70 km/h schnell gefahren werden. In Wohngebieten kann Tempo 20 angeordnet sein. Besonders differenziert sind die Vorgaben in spanischen Kommunen. Ist lediglich eine gemeinsame Fahrbahn für beide Richtungen vorhanden, gilt Tempo 20 km/h. Gibt es getrennt jeweils eine Fahrbahn für jede Richtung, ist 30 km/h angeordnet und bei jeweils mindestens zwei Fahrbahnen für jede Richtung sind 50 km/h erlaubt.

Was Wohnmobilfahrer zu beachten haben

Wer mit Wohnmobil oder Gespann unterwegs ist, hat einiges an Sondervorschriften zu beachten. Ein Wohnmobil über 3,5 t Gesamtgewicht, das in Frankreich unterwegs ist, hat bestimmte Aufkleber mit dem Text „Attention angles morts“ („Vorsicht toter Winkel“) rechts am Heck und zusätzlich auf beiden Seiten des Fahrzeugs, innerhalb eines Meters ab Fahrzeugfront, aufzuweisen. Gespanne unterliegen dieser Pflicht, wenn entweder das Zugfahrzeug und/oder der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t haben.

Schon lange gibt Italien vor, jede nach hinten überstehende Ladung mit einer 50 cm mal 50 cm großen rot-weiß schraffierten, reflektierenden und genormten Tafel zu kennzeichnen. Also auch am Heck angebrachte Fahrradträger oder andere Systeme. Wird die gesamte Fahrzeugbreite von der Ladung bedeckt, ist sogar jede Eckseite der Rückfront mit jeweils einer Tafel zu versehen. Spanien hat eine inhaltlich vergleichbare Vorschrift für überstehende Ladung.

Das Übernachten am Straßenrand außerhalb von Campingplätzen oder offiziellen Stellflächen unterliegt starken Einschränkungen. Untersagt ist es in Dänemark und den Niederlanden. In einem Notfall ist es in Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz im Einzelfall gestattet. Lediglich Norwegen und Schweden erlauben es weitergehend.

Radfahren im Urlaub

Das auf einem Träger mitgenommene Rad wird am Urlaubsort genutzt. Wer sich damit in den Straßenverkehr begibt, hat ebenfalls einiges zu beachten. Feste Beleuchtungseinrichtungen schreibt Italien für alle Räder vor, auch für Rennräder. Dort gilt bei Nacht außerhalb geschlossener Ortschaften für Radfahrer eine Warnwestenpflicht.

Warnwesten müssen nachts oder bei schlechter Sicht auch in Frankreich, Kroatien und Portugal übergestreift werden. Eine Helmpflicht für radelnde Kinder unter 16 Jahren gibt es in Schweden und Kroatien. Portugal verlangt beim Fahrradtransport von Kindern unter sieben Jahren ebenfalls, dass sie einen Helm tragen. Außerhalb geschlossener Ortschaften schreibt Spanien den Kopfschutz generell für alle Radfahrer vor.

Achtung Fahrschiffe: E-Auto-Transport nur mit Einschränkungen

Bei der Benutzung von Fähren gelten besondere Regeln. Griechische Reedereien haben für ihre Schiffe Sonderbestimmungen für Autos mit Elektro- oder Gasantrieb eingeführt. Dabei darf beim Onboarding des Autos der Ladezustand der Antriebsbatterien 40 Prozent ihrer Gesamtkapazität nicht überschreiten. Bei Fahrzeugen, die mit anderen alternativen Kraftstoffen wie Flüssiggas oder Erdgas betrieben werden, dürfen die Kraftstofftanks nicht zu mehr als 50 Prozent ihres Gesamtfassungsvermögens gefüllt sein. Das Mitführen von Kraftstoffen in Reservekanistern ist auf Fähren ebenfalls nicht erlaubt.

Kinder immer mit Rückhalteeinrichtungen sichern

Der AvD appelliert an alle Autofahrer, die Kinder auf Reisen mitnehmen, sie auf der Rückbank zu transportieren und Rückhalteeinrichtungen zu benutzen: Die Verwendung ist nicht nur überall in Europa für bis zu zwölf Jahre alte Personen unter 150 cm Körpergröße vorgeschrieben, sondern auch sicherheitserhöhend.

Mautboxen über den AvD beziehen

In vielen der genannten Länder sind Straßenbenutzungsgebühren in Form von Vignetten oder Autobahnmaut zu zahlen. AvD Mitglieder kaufen Ihre Vignetten und Mautboxen direkt online beim AvD vom Partner TOLLTICKETS. Für die praktischen Mautboxen gibt es dann Rabatte auf die Buchung.

Automobilclub von Deutschland (AvD)

Foto: AvD

Anzeige