Die Stadt Essen muss der AfD die Grugahalle für ihren Bundesparteitag Ende Juni ohne Auflagen zur Verfügung stellen, wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied.
Die Stadt darf den Zugang nicht von einer strafbewehrten Selbstverpflichtungserklärung abhängig machen. Der AfD-Bundesparteitag ist für den 29. und 30. Juni geplant. Peter Boehringer, stellvertretender AfD-Bundessprecher, nannte die Entscheidung des Gerichts nachvollziehbar und richtig, da die Stadt eine "lex AfD" schaffen wollte, was das Gericht verhindert habe.
Die Stadt Essen kann noch vor das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen ziehen. Eine rechtliche Beratung zur Urteilsbegründung ist geplant, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Die Essener Messe hatte den Mietvertrag mit der AfD gekündigt, nachdem der Stadtrat von der Partei eine strafbewehrte Selbstverpflichtungserklärung gefordert hatte, die die AfD nicht abgab. Der Streit um den Rücktritt vom Veranstaltungsvertrag wird gesondert verhandelt.
In der Selbstverpflichtungserklärung sollte die AfD versichern, dass sie strafbare Äußerungen wie die Parole "Alles für Deutschland" verhindern würde. Bei jedem Verstoß drohte eine Vertragsstrafe von 500.000 Euro. Da die AfD diese Erklärung nicht abgab, kündigte die Messe Essen den Mietvertrag. Das Verwaltungsgericht entschied, dass der Zugang zur Halle nur verwehrt werden darf, wenn die Gefahr strafbarer
Kommentar:
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ist ein Sieg für die Rechtsstaatlichkeit und die Chancengleichheit politischer Parteien in Deutschland. Sie zeigt, dass selbst kontroverse Parteien nicht anders behandelt werden dürfen als andere, solange keine ausreichenden Beweise für strafbare Handlungen vorliegen. Dies unterstreicht die Bedeutung des Grundgesetzes und der Meinungsfreiheit
Kritischer Kommentar:Obwohl das Urteil die Chancengleichheit politischer Parteien schützt, wirft es auch Fragen zur Verantwortung der Städte und Gemeinden im Umgang mit politischen Kräften auf. Die Forderung nach einer strafbewehrten Selbstverpflichtungserklärung hätte eine präventive Maßnahme darstellen können, um potenzielle rechtswidrige Handlungen zu verhindern. Es bleibt abzuwarten, ob die Stadt Essen in Berufung geht und wie diese Entscheidung langfristig die politische Landschaft beeinflusst.
Text ozd, Bild afp