Berlin - (ots) - Unterstützung erhält die Kommission dabei neuerdings durch Bayer, das sich als "Streithelfer" in das Verfahren eingeschaltet hat.
Die Agrarsparte von Bayer (Bayer Agriculture B.V.) verteidigte vor Gericht die Entscheidung der EU-Kommission zur Verlängerung der Glyphosat-Genehmigung. Diese Verlängerung hatte die Kommission Ende 2022 ausgesprochen, obwohl die vorgeschriebene Risikoprüfung für den Wirkstoff zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war.
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Gegen diese Praxis, die durch ungeprüfte Risiken Bienen, andere Bestäuber und die gesamte Biodiversität gefährdet, geht die Aurelia-Stiftung mit dem Gerichtsverfahren vor. Das Einschalten von Bayer kommt nicht überraschend, schließlich gibt die EU-Kommission mit ihrem bisherigen Vorgehen den Interessen der Industrie den Vorzug gegenüber Umwelt- und Naturschutz.
Sämtliche Verfahrensschritte sind nun abgeschlossen. Das Urteil des EU-Gerichts steht somit bevor. Nach dem Urteil wird das Verfahren voraussichtlich zur letzten Instanz, dem Europäischen Gerichtshof, gehen. Denn wegen des grundlegenden Stellenwerts des Urteils, das einen Präzedenzfall für andere Pestizid-Wirkstoffe schafft, wird keine der Streitparteien eine Niederlage vor Gericht akzeptieren.
Aurelia streitet in dem Gerichtsverfahren dafür, dass Glyphosat - wie andere Wirkstoffe - grundsätzlich aus dem Verkehr genommen wird, wenn die Genehmigung ausgelaufen ist. Außerdem fordert die Stiftung, dass bei Ausnahmeentscheidungen der Kommission Belange des Gesundheits- und Umweltschutzes umfassender berücksichtigt werden. Bayer dagegen vertritt im Gerichtsverfahren die Auffassung, dass die Überschreitung der vorgeschriebenen Fristen "grundsätzlich folgenlos" sei. Auch die Kommission spielt die Funktion der Verfahrensregeln herab - und stellt sich so vor Gericht gegen das im Gesetz verankerte Vorsorgeprinzip.
Rechtsanwalt Dr. Achim Willand dazu:
"Die EU-Kommission verlängert Alt-Genehmigungen jahrelang und hält so Pestizide weiter in Verkehr, die nicht vollständig auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft geprüft sind. So auch im Falle des Totalherbizids Glyphosat. Diese Praxis verstößt gegen EU-Recht und muss beendet werden."
Aurelia Stiftung
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