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Drei Jahr Haft fürs Einschleusen

Knapp drei Jahre Haft für Mann in Berlin wegen Einschleusens von Ausländern

Ein Schleuser von überwiegend türkischen Staatsbürgern ist in Berlin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 58-jährige Mann in neun Fällen Ausländer gewerbsmäßig eingeschleust sowie Urkundenfälschung begangen hatte, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch sagte.

Laut Anklage hatte der Beschuldigte 2018 und 2019 gemeinsam mit anderen Mitgliedern einer Bande den meist aus der Türkei stammenden Staatsbürgern deutsche Aufenthaltstitel gegen Bezahlung besorgt. Die entsprechenden Dokumente beschafften sie bei Einbrüchen in Berliner Behörden, versahen sie mit gefälschten Stempeln und klebten sie in die Originalpässe.

Die Passbesitzer machten diese anschließend durch Waschen oder ähnliches unbrauchbar und beantragten bei der Botschaft beziehungsweise bei den Berliner Bürgerämtern neue Pässe samt Aufenthaltstitel. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft machten sich der Beschuldigte und die anderen Bandenmitglieder gezielt zunutze, dass die Berliner Bürgerämter keinen Zugriff auf die Informationssysteme der Ausländerbehörde hatten.

Der 58-Jährige wurde im Januar 2024 in Griechenland festgenommen und kurz darauf nach Deutschland ausgeliefert. Das Gericht ordnete die Einziehung von 44.400 Euro an, die der Mann durch die Taten erlangt haben soll.

Die OZD-Prognose:
Der Fall zeigt, wie kriminelle Netzwerke Schwachstellen in staatlichen Systemen ausnutzen können. Es ist zu erwarten, dass die Behörden in Berlin und anderen Städten ihre Systeme und Kontrollen verstärken werden, um ähnliche Fälle in Zukunft zu verhindern. Es geht soweiter, die Strafen sind nicht stark genug.

Kritik:
Positiv hervorzuheben ist, dass die Behörden erfolgreich gegen den Schleuser vorgegangen sind und eine Verurteilung erreicht haben. Kritisch zu betrachten ist jedoch die offenbar vorhandene Lücke in den Informationssystemen der Berliner Bürgerämter, die eine solche Tat erst ermöglicht haben.



Wer ist der Beschuldigte?
Der 58-jährige Mann, dessen Name nicht genannt wurde, war Teil einer kriminellen Bande, die sich auf das Einschleusen von Ausländern und Urkundenfälschung spezialisiert hatte. Er wurde im Januar 2024 in Griechenland festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert, wo er nun verurteilt wurde.

Was ist die Staatsanwaltschaft?
Die Staatsanwaltschaft ist eine Strafverfolgungsbehörde, die in Strafsachen ermittelt und Anklage erhebt. Sie ist in Deutschland unabhängig und gehört zur Judikative. Die Staatsanwaltschaft hat die Aufgabe, Straftaten zu verfolgen und die öffentliche Anklage vor Gericht zu vertreten.

Offizielle Webseiten:

Berliner Gerichte: Webseite der Berliner Gerichte Staatsanwaltschaft Berlin: Webseite der Staatsanwaltschaft Berlin

OZD
Alle Angaben ohne Gewähr

Bild oben AFP