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EU-Kommission: Bezahlmodell auf Facebook und Instagram bricht Wettbewerbsregeln

Die EU-Kommission hat Vorwürfe gegen Meta erhoben. Mit dem Bezahlmodell auf Facebook und Instagram verstoße Meta gegen das Wettbewerbsrecht, da es Nutzende zur Freigabe persönlicher Daten zwingt und sich so einen Wettbewerbsvorteil verschafft.

Meta unter Druck

Die EU-Kommission hat weitere Vorwürfe gegen den US-Digitalkonzern Meta erhoben. Mit seinem Bezahlmodell auf den Plattformen Facebook und Instagram verstoße das Unternehmen gegen europäisches Wettbewerbsrecht, teilte die Kommission am Montag in einer vorläufigen Stellungnahme mit. Brüssel geht davon aus, dass Meta seine Nutzenden zur Freigabe persönlicher Daten zwingt und so große Datenmengen erhebt, die dem Konzern einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.


Kritik am Abo-Modell

Meta hatte im November eine kostenpflichtige Abo-Option für Facebook und Instagram eingeführt: Nutzerinnen und Nutzer können eine monatliche Gebühr von mindestens 9,99 Euro zahlen, wenn sie keine Werbung mehr bei Facebook und Instagram sehen wollen. Nur wer personalisierte Anzeigen akzeptiert, kann die Netzwerke weiter gratis nutzen. Dieses Modell hatte die EU-Datenschutzbehörde EDPB aus Verbraucherschutzgründen bereits im April für unzulässig erklärt.


Einschätzung der EU-Kommission

Die Kommission schloss sich dieser Einschätzung nun an. Das Abo-Modell "zwingt die Nutzenden, der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zuzustimmen und beraubt sie einer weniger personalisierten, aber gleichwertigen Version der sozialen Netzwerke von Meta," erklärten die Wettbewerbshüter. Nutzende der Plattformen Facebook und Instagram könnten damit nicht frei entscheiden, ob Meta ihre Daten für personalisierte Werbung verwenden darf.


Wettbewerbsvorteil durch Datenmenge

Wegen der großen Reichweite der beiden Plattformen könne Meta den Nutzenden bislang beliebige Geschäftsbedingungen aufdrücken und so große Datenmengen anhäufen, erklärte die Kommission weiter. Das habe dem Konzern "potenzielle Vorteile gegenüber Konkurrenten verschafft, die keinen Zugang zu einer so großen Menge an Daten haben." Zusätzlich zu den Bedenken beim Verbraucherschutz geht Brüssel deshalb davon aus, dass Meta gegen EU-Wettbewerbsrecht verstößt.


Verfahren nach dem Digital Markets Act

Die Stellungnahme vom Montag ist ein weiterer Schritt im Verfahren gegen Meta nach dem Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA), mit dem die EU die Marktmacht großer Digitalkonzerne einschränken will. Die Kommission muss ihre Ermittlungen bis Ende März nächsten Jahres abschließen. In der Folge drohen Meta Strafen in Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes - gemessen am vergangenen Jahr entspräche das einer Maximalstrafe von rund 12,5 Milliarden Euro.



Die OZD-Prognose

Die EU-Kommission zeigt Entschlossenheit im Vorgehen gegen Metas Bezahlmodell. Sollten die Ermittlungen die Vorwürfe bestätigen, könnte Meta vor erheblichen finanziellen und regulatorischen Herausforderungen stehen. Dies könnte auch andere Digitalkonzerne zur Überprüfung ihrer Geschäftsmodelle zwingen.

Die EU-Kommission setzt sich für den Schutz der Nutzerdaten ein. Das Vorgehen stärkt den Verbraucherschutz und die Wettbewerbsregeln.

Meta könnte durch die hohen Strafen und Auflagen in seiner Innovationskraft gebremst werden. Das Verfahren könnte zu längeren Rechtsstreitigkeiten führen. 


Wer ist Meta?

Meta Platforms, Inc., ehemals Facebook, Inc., ist ein US-amerikanisches Technologieunternehmen, das für seine Social-Media-Dienste Facebook und Instagram bekannt ist. Meta ist einer der weltweit größten Konzerne im Bereich digitaler Kommunikation und Werbung. Offizielle Website: meta.com

Was ist die EU-Kommission?

Die Europäische Kommission ist das Exekutivorgan der Europäischen Union. Sie ist für die Einhaltung des EU-Rechts und die Umsetzung der EU-Politik verantwortlich. Die Kommission hat ihren Sitz in Brüssel und wird von der Präsidentin Ursula von der Leyen geleitet. Offizielle Website: ec.europa.eu


OZD
Alle Angaben ohne Gewähr

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Bild oben AFP