In der Frage der Lockerung einzelner Corona-Auflagen kann sich die Bundesregierung ein unterschiedliches Vorgehen von Region zu Region vorstellen. Regierungssprecher Steffen Seibert verwies am Montag darauf, dass sich das Virus in Deutschland "nicht gleichmäßig ausbreitet". Dies könne bedeuten, "dass Beschränkungen in bestimmten Regionen aufrecht erhalten oder die zwischenzeitlichen Lockerungen wieder verschärft werden müssen". Eine Entscheidung über Lockerungen stehe aber erst in der kommenden Woche an.
Nach Seiberts Worten hält die Bundesregierung grundsätzlich an ihrem Ziel fest, "in den großen Zügen unserer Corona-Politik zwischen Bund und Ländern eine gemeinsame Haltung zu erreichen". Eine regionale Differenzierung bei der Fortführung der Maßnahmen sei aber denkbar, da einzelne Regionen unterschiedlich von der Pandemie betroffen seien.
"Es macht einen Unterschied, ob Sie in der Altmark in Sachsen-Anhalt wohnen oder im Großraum Stuttgart", sagte der Regierungssprecher. Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) habe in einem Brief an die Fraktionen darauf hingewiesen, dass regionale Unterschiede bei der Lockerung denkbar seien.
Mit regionalen Unterschieden bei der Lockerung der Auflagen verfolge die Bundesregierung aber "keine neue Philosophie", sagte Seibert. Es habe auch bislang schon den "geglückten Versuch einer gemeinsamen Politik gegeben".
Um eine möglichst einheitliche Linie in der Corona-Politik zu verfolgen, beraten Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten regelmäßig in Schaltkonferenzen über das weitere Vorgehen. Die nächste Beratung ist für Donnerstag angesetzt - Merkels Sprecher Seibert dämpfte aber die Erwartungen.
Eine Bund-Länder-Entscheidung über die Fortsetzung der Beschränkungen werde es erst bei der folgenden Schaltkonferenz am 6. Mai geben, sagte Seibert. Erst dann sei eine Abschätzung möglich, in wie weit sich die in der vergangenen Woche in Kraft getretenen ersten Lockerungen auf die Infektionszahlen auswirkten.
Möglicherweise wird es am Donnerstag aber eine Entscheidung in der Frage geben, in welcher Form Gottesdienste und andere religiöse Versammlungen wieder erlaubt werden. Das Corona-Kabinett habe in seinen Beratungen am Montag ein Rahmenkonzept verabschiedet, wie in diesem Bereich "unter der strengen Einhaltung von Hygienemaßnahmen" eine Lockerung erreicht werden könne, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums.
Denkbar sei etwa, dass es "Beschränkungen für das Singen geben wird", weil sich dabei das Virus besonders gut überträgt, sagte der Sprecher. In das Konzept seien die Vorschläge der Religionsgemeinschaften eingeflossen. Die Entscheidung sei Ländersache, das Thema soll am Donnerstag in der Schaltkonferenz mit der Kanzlerin beraten werden. "Wir sind einen großen Schritt weitergekommen", sagte der Sprecher.
Seibert hob lobend "die verantwortungsvolle Haltung der Religionsgemeinschaften" hervor. Sie hätten sich bereit gezeigt, "jeden Teil ihrer Liturgie auf den Prüfstand zu stellen, um zu sehen, kann damit eine erhöhte Infektionsgefahr verbunden sein".
In einzelnen Ländern gibt es bereits Regelungen zur Wiederzulassung von religiösen Versammlungen, der Bund strebt aber eine weitgehend einheitliche Regelung an.
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