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Schmerzensgeldklagen gegen Bistum Aachen nach Missbrauchsvorwürfen abgewiesen

Das Landgericht Aachen hat zwei Schmerzensgeldklagen gegen das Bistum Aachen im Zusammenhang mit Missbrauchsvorwürfen abgewiesen.

Schmerzensgeldklagen gegen Bistum Aachen nach Missbrauchsvorwürfen abgewiesen

Das Landgericht Aachen hat zwei Schmerzensgeldklagen im Zusammenhang mit Missbrauchsvorwürfen gegen das Bistum Aachen abgewiesen. In einem Fall berief sich das Bistum auf Verjährung, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. In dem anderen Fall konnte eine Vergewaltigung durch einen Lehrer dem Bistum rechtlich nicht zugeordnet werden. Rechtskräftig sind die Urteile noch nicht.

Erster Fall: Verjährung

Im ersten Fall wurde das Bistum Aachen auf 600.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Der Kläger sei nach eigenen Angaben vor mehr als 30 Jahren als Messdiener im Kindesalter sexuell missbraucht und vergewaltigt worden, erklärte das Gericht. Die Taten sollen sich über mehrere Jahre zugetragen haben. Täter sollen zwei Pfarrer des Bistums gewesen sein.

Das Bistum bestritt, dass diese und weitere Taten tatsächlich stattgefunden hätten. Es berief sich in dem Verfahren auf die inzwischen eingetretene Verjährung. Wie das Gericht in seiner Mitteilung erklärte, wies die Vorsitzende Richterin in der mündlichen Urteilsbegründung am Dienstag darauf hin, dass sich auch die katholische Kirche auf Verjährung berufen könne, wenn Taten sehr lange zurücklägen. Eine Aufklärung der erhobenen Vorwürfe erfolgte mit Feststellung der Verjährung daher nicht.

Zweiter Fall: Keine rechtliche Verantwortung

In dem weiteren Verfahren wurde das Bistum auf 325.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Auch diese Forderung wies das Gericht ab. Hintergrund des Falls war die Vergewaltigung des damals 17-jährigen Betroffenen durch einen Berufsschullehrer in einer Nachhilfestunde. Der Täter war ein Lehrer im Landesdienst und zugleich Kaplan.

Das Bistum stehe in diesem Fall nicht in der rechtlichen Verantwortung, befand das Landgericht. Denn die Tat habe nicht mit der kirchlichen Tätigkeit des Manns im Zusammenhang gestanden, sondern mit seiner Lehrtätigkeit in der Berufsschule.

Drittes Verfahren: Vergleich

Ein drittes Verfahren war Gerichtsangaben zufolge bereits zuvor mit einem Vergleich beendet worden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit, beim Oberlandesgericht Köln Berufung einzulegen.

Die OZD-Prognose

Angesichts der abgewiesenen Klagen und der Berufungsmöglichkeiten bleibt abzuwarten, wie die weiteren juristischen Schritte verlaufen werden. Die Fälle zeigen jedoch die Herausforderungen im Umgang mit Verjährung und rechtlicher Verantwortung bei Missbrauchsvorwürfen.


Kritik

Positive Kritik: Die Entscheidungen des Gerichts zeigen die Anwendung des Rechts und die Berücksichtigung der Verjährung. Dies schafft Klarheit in einem rechtlich komplexen Umfeld.

Negative Kritik: Opferverbände könnten kritisieren, dass die Verjährungsfrist es Tätern ermöglicht, straflos davonzukommen, was zu weiteren Traumatisierungen der Opfer führen könnte.

Biographien und Erklärungen

Was ist das Bistum Aachen? Das Bistum Aachen ist eine Diözese der römisch-katholischen Kirche in Deutschland. Es umfasst Teile des Rheinlandes und ist für die Seelsorge und kirchliche Verwaltung in diesem Gebiet zuständig. Offizielle Website des Bistums Aachen.

Was ist das Landgericht Aachen? Das Landgericht Aachen ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln. Es befasst sich mit Zivil-, Straf- und Handelsrecht. Offizielle Website des Landgerichts Aachen.

Abschluss

OZD
Alle Angaben ohne Gewähr

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