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Lügenpresse und Haftstrafe

Ein Mann wurde in Hamburg wegen versuchter Körperverletzung und anderer Delikte verurteilt. Lesen Sie weiter, um mehr über die Einzelheiten des Falls und das Urteil zu erfahren.

Das Amtsgericht Hamburg sprach einen Mann am Dienstag der versuchten Körperverletzung schuldig, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch sagte. Laut Anklage hatte der Mann im April 2023 den Mitarbeiter des Senders Sat.1 angeschrien und versucht, ihm mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. Dies misslang nur, weil der Angegriffene sich wegduckte.

Im Mai soll der 36-Jährige laut Staatsanwaltschaft außerdem Mitglieder eines Kamerateams von Spiegel TV auf dem S-Bahnhof Reeperbahn angegangen sein. Er soll sie als „Lügenpresse“ beschimpft und sich ihnen in den Weg gestellt haben. Das Kamerateam begleitete Beamte der Bundespolizei bei ihrem Einsatz anlässlich des Hafengeburtstags.

Das Verfahren wegen Nötigung der Spiegel-TV-Mitarbeiter wurde der Sprecherin zufolge eingestellt, weil ein Zeuge verhindert war. Zudem war das Gericht der Ansicht, dass die Strafe mit Blick auf die anderen Vorwürfe nicht ins Gewicht fallen würde. Im Prozess wurde auch wegen anderer Taten verhandelt. Der Mann wurde in drei weiteren Fällen wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt.

„Der Angeklagte hat wiederholt durch aggressives Verhalten und körperliche Angriffe die öffentliche Ordnung gestört,“ erklärte die Gerichtssprecherin. „Das Gericht hat daher eine angemessene Strafe verhängt, um die Schwere der Taten zu betonen.“

Die Verurteilung des Mannes in Hamburg wird als ein starkes Signal gegen Gewalt und Aggressionen gegenüber Medienvertretern und anderen Personen gesehen. Es zeigt, dass solche Taten nicht ungestraft bleiben und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Die Entscheidung des Gerichts betont die Bedeutung des Schutzes von Medienvertretern und die Notwendigkeit, gegen körperliche Gewalt vorzugehen. Dies könnte zu einem sichereren Arbeitsumfeld für Journalisten und andere Medienschaffende beitragen.

Die Einstellung des Verfahrens wegen Nötigung aufgrund der Verhinderung eines Zeugen könnte als unzureichend betrachtet werden, da dies den Eindruck erwecken könnte, dass nicht alle Vorwürfe vollständig aufgeklärt wurden.


OZD

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